Nawalny darf nicht antreten

Nawalny darf nicht antreten
(AFP/Andrey Borodulin)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny darf aus Sicht der Wahlkommission nicht bei der russischen Präsidentschaftswahl kommendes Jahr antreten.

„Derzeit ist Alexej Nawalny nicht berechtigt, sich um ein Amt zu bewerben“, erklärte die zentrale Wahlkommission am Freitag in Moskau. Das Gremium verwies dabei auf die Verurteilung Nawalnys zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung. Nawalnys Moskauer Wahlkampfchef berief sich dagegen auf die Verfassung, wonach der Oppositionspolitiker kandidieren dürfe. Die Wahlkommission erklärte, der Vorwurf der Veruntreuung falle in die Kategorie eines schweren Verbrechens.

Jemand, der eines derart schweren Verbrechens für schuldig befunden werde, könne sich bis zehn Jahre nach Ende der Strafe nicht um ein öffentliches Amt bewerben, hieß es. Die Kommission erinnerte zugleich daran, dass eine Kandidatur für die Wahl im kommenden Jahr erst ab Dezember eingereicht werden könne.

Aufruf zum Protest

Die Chefin der Wahlkommission, Ella Pamfilowa, hatte bereits kürzlich dem unabhängigen Fernsehsender Doschd gesagt, dass es wegen Nawalnys Verurteilung „keine Chance“ gebe, dass der Oppositionspolitiker bei der Wahl kandidiere. Es bedürfe dazu eines juristischen „Wunders“. Nawalny hatte im vergangenen Dezember seine Absicht erklärt, im kommenden Jahr als Präsidentschaftskandidat anzutreten.

Der Blogger ist schon seit längerem im Visier der russischen Justiz: 2013 wurde er in einem Betrugsprozess zu fünf Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde später aber zur Bewährung ausgesetzt. Anfang Februar wurde er in einem neu aufgerollten Prozess abermals zu fünf Jahren Haft auf Bewährung wegen Veruntreuung verurteilt. Derzeit sitzt der Oppositionspolitiker eine 25-tägige Haftstrafe ab, zu der er in einem Schnellverfahren verurteilt worden war. Hintergrund ist ein Aufruf Nawalnys zu landesweiten Protesten gegen Staatschef Wladimir Putin und zu einer nicht genehmigten Demonstration in Moskau. Am 7. Juli soll Nawalny freikommen.

„Große Angst“

Nawalnys Wahlkampfleiter in Moskau, Nikolai Liaskin, sagte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag, die Verfassung hindere Nawalny nicht an einer Kandidatur. Der Verfassung zufolge kann jeder, der nicht inhaftiert ist, sich für eine Wahl aufstellen lassen. Auf diesen Passus beruft sich Nawalny unter Verweis auf seine Bewährungsstrafe.

Nawalny hat bereits Wahlkampfbüros in ganz Russland eröffnet. Um sich eine Kandidatur zu sichern, muss er im kommenden Winter binnen 40 Tagen 300.000 Unterschriften sammeln. Liaskin warf der Wahlkommission vor, „den Schwung“ von Nawalnys Wahlkampagne abwürgen zu wollen. Nawalny sei „der einzige Kandidat, der Wahlkampf macht“, sagte Liaskin. Den Behörden warf er vor, „große Angst“ zu haben und Anhänger des Kreml-Kritikers daran hindern zu wollen, dessen Wahlkampf zu unterstützen.

Nawalny prangert in Russland vor allem die Korruption an. Insbesondere unter jungen Russen hat er viele Anhänger. Zu den von ihm organisierten Protesten kommen zunehmend junge Menschen. Allerdings sorgen Nawalnys Unterstützung nationalistischer Politiker sowie seine Auftritte bei von Neonazis besuchten Kundgebungen bei liberaleren Russen für Irritationen.