Lebenslange Haft nach Doppelmord von Herne

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Aus Unzufriedenheit mit seinem Leben oder Machtfantasien wird ein 20-Jähriger im Ruhrgebiet zum Mörder. Ein Kind und ein junger Mann sterben. Nun muss Marcel H. lang ins Gefängnis – möglicherweise kommt er noch in Sicherungsverwahrung.

Elf Monate nach einem Doppelmord von unfassbarer Grausamkeit ist ein 20-jähriger Mann aus Herne im Ruhrgebiet zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Bochumer Landgericht am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten die spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.

Der Angeklagte Marcel H. hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt.

„Grundlose Ermordung von zwei völlig unschuldigen jungen Menschen“

Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgerichts stufte den zur Tatzeit 19-Jährigen als Erwachsenen ein, obwohl auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus.

Marcel H. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft – auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Höchststrafe gefordert. Sie sprach im Plädoyer von „schrecklichen Taten“ und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen jungen Menschen“. Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“ über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht „ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne“ gesorgt.

Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“ in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt.

Mephisto
31. Januar 2018 - 17.36

Es wäre völlig unverantwortlich solch einen brutalen Doppelmörder jemals wieder eine Stunde in die Freiheit zu entlassen.Das Urteil ist gerecht.