Konkret geht es um den früheren Vizepräsidenten der autonomen Regierung von Katalonien, Oriol Junqueras. Nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 wurde er zusammen mit zahlreichen weiteren Aktivisten in Untersuchungshaft genommen und dann am 14. Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor allerdings war er im Mai 2019 in das EU-Parlament gewählt worden.
Um das Mandat antreten zu können, schreibt spanisches Recht einen Eid auf die spanische Verfassung vor. Junqueras durfte das Gefängnis zu diesem Zweck jedoch nicht verlassen. Da der Eid nicht geleistet wurde, erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz Junqueras‘ im EU-Parlament für vakant und setzte alle mit dem Amt verbundenen Rechte aus.
Aufhebung der Immunität
Die Luxemburger Richter erklärten die spanischen Rechtsvorgaben nun für zweitrangig: „Der Status eines Mitglieds des Europäischen Parlaments ergibt sich ausschließlich aus der Wahl der betreffenden Person.“ Demnach genoss Junqueras ab Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse der EU-Wahl in Spanien parlamentarische Immunität, was ihm erlaubt hätte „zur Eröffnungssitzung des neu gewählten Europäischen Parlaments zu reisen und an ihr teilzunehmen“.
Die spanischen Behörden hätten den Katalanen in jedem Fall zu diesem Zweck aus der Untersuchungshaft entlassen müssen. Anschließend hätte Madrid dem Urteil zufolge die Möglichkeit gehabt, beim EU-Parlament die Aufhebung der Immunität zu beantragen, um die Untersuchungshaft und den Prozess gegen den katalanischen Politiker fortzusetzen.
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