Hamburg verbietet G-20-Protestcamp

Hamburg verbietet G-20-Protestcamp
(dpa)

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Die Veranstalter eines Lagers im Stadtpark haben juristisch eine Niederlage gegen die Hansestadt erlitten.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat ein gegen den G20-Gipfel geplantes Protestcamp im Stadtpark der Hansestadt verboten. Es handle sich dabei nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Richter.

Das geplante Camp aus bis zu 3000 Zelten solle nicht in erster Linie der Kundgabe einer Meinung dienen, sondern Schlaf- und Verpflegungsmöglichkeiten bieten. Die vorgesehenen Veranstaltungen erforderten auch nicht, dass die Teilnehmer rund um die Uhr – wie etwa bei einer Mahnwache – ihre Meinung öffentlichkeitswirksam präsentierten. Dem Programm zufolge sollten vielmehr alle Veranstaltungen abends enden. Das Vorleben einer alternativen Lebensweise allein sei aber nicht vom Versammlungsrecht geschützt.

In Hamburg findet am 7. und 8. Juli der G20-Gipfel statt, zu dem nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch bis zu 10.000 gewaltbereite Gegner des Treffens in der Hansestadt erwartet werden. G20-Kritiker hatten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Camp unter dem Motto „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Veranstalter erwarteten etwa 10.000 Teilnehmer. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20.000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht der Stadt auferlegt, das Camp im Stadtpark zu dulden. Dagegen legte die Stadt Beschwerde ein. Gegen die aktuelle Entscheidung können die Veranstalter Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.