/ Indextranche von 2,5 Prozent
Am 1. Januar 2017 entfällt erstmals seit langem wieder einmal eine Indextranche. Demnach werden zum Jahreswechsel die Löhne, Gehälter und Renten um 2,5 Prozent angehoben.
Die bis dato letzte Indexierung erfolgte im Oktober 2013. Seitdem haben jedoch besonders die Inflation und die niedrigen Ölpreise in Luxemburg die Indexierung immer wieder nach hinten verschoben.
Festgelegter Warenkorb
Der Index ist ein in Luxemburg gesetzlich verankerter Mechanismus, der die Gehälter und Renten an die Preiserhöhungen anpassen und damit zum Erhalt der Kaufkraft beitragen soll. Das nationale Statistikamt Statec („Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché du Luxembourg“) ermittelt jeden Monat anhand eines festgelegten Warenkorbs, der über 250 Waren und über 7.000 Preise enthält, die durchschnittliche Preiserhöhung.
Ist diese im Semesterdurchschnitt um 2,5 Prozent angestiegen, werden Löhne, Gehälter Renten, aber beispielsweise auch Familienzulagen, der Mindestlohn usw. um eben jenen Prozentsatz angehoben.
Im Fall von nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmern gilt die Indexierung nur für den Mindestlohn und nicht für höhere Löhne.
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