/ „Ich weiß nicht, warum die anderen mich belasten“
Der Frau droht eine Haftstrafe von zwei Jahren. Sie gab bei der Polizei an, dass sie unschuldig auf der gesamten Linie sei. Am 16. Juli 2013 wurde eine damals 17-Jährige zum „Centre socio-éducatif de l’Etat“ (CSEE) gebracht. Kurze Zeit später sei sie aber wieder weg gewesen. Die angeklagte Frau soll dem Mädchen nicht nur bei der Flucht geholfen, sondern ihm auch sein Handy zurückgegeben haben, obwohl es den Jugendlichen im CSEE verboten ist, Mobiltelefone zu besitzen.
Das interne Reglement des Zentrums besagt: „Reißt ein Mädchen aus, und wird es von der Polizei wieder gefunden, haben die Erzieherinnen das Recht sie für maximal 48 Stunden in eine Zelle zu sperren“. So soll es ebenfalls in dieser Affäre gewesen sein. Allerdings litt das Mädchen in diesem Fall an Asthma und konnte bereits nach drei Stunden die Zelle verlassen. Sie soll dann die Angeklagte nach Hilfe gefragt haben um zu flüchten. Die Angeklagte soll ihr dann das Mobiltelefon gegeben haben und sogar noch die Tasche bis zur vorderen Tür getragen haben. Dies bestätigte das Mädchen im Zeugenstand.
Handy versteckt
Am Donnerstag nun hatte die Angeklagte das Wort. „Die Polizei hat am besagten Tag das Mädchen zu uns in das Zentrum gebracht. Die Polizisten haben mir erklärt, dass die 17-Jährige ein Mobiltelefon unter ihrem Oberteil verstecken würde. Die Prozedur sieht vor, dass Mädchen, die in die Zelle gebracht werden, durchsucht werden müssen. Wir hatten dann auch das Handy gefunden“, so die Angeklagte. Angeblich hatten die Polizisten explizit gegenüber der Beschuldigten erklärt, dass sie in keinem Fall das Mobiltelefon an das Mädchen zurückgeben dürften, denn es würden noch Ermittlungen laufen, wo das Handy benötigt würde.
Die Beschuldigte betonte aber am Donnerstag, dass die Polizei ihr diese Information nie gegeben hätten. „Die Polizei hat mich bei dem ersten Verhör stark unter Druck gesetzt. Sie haben mir ständig Fragen gestellt, auf die ich keine Antwort geben konnte“, so die Angeklagte. Außerdem erklärte die Frau, dass sie sich nichts vorzuwerfen hätte. Sie hätte zwar dem Mädchen ihr Mobiltelefon zurückgegeben, doch sie hätte nicht gewusst, dass sie das nicht durfte. Sowohl das Mädchen als auch andere Erzieherinnen hatten am Mittwoch unter Eid die Angeklagte belastet. „Ich kann mir nicht erklären warum die Zeugen mir schaden wollen. Ich kann nicht für etwas belangt werden, was ich nicht getan habe“, so die Beschuldigte vor den Richtern.
Kein Beweis
Ihr Verteidiger Me Rosario Grasso ging in seinem Plädoyer darauf ein, dass niemand beweisen könne ob seine Mandantin dem Mädchen geholfen habe oder nicht. Me Grasso forderte dann auch den Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten mit eventueller Bewährung sowie eine Geldstrafe.
Das Urteil wird am 5. Juli ergehen.
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