/ "Homo-Gesetz schafft Diskriminierung"

Vor über zwei Jahren wurde der Gesetzentwurf 6172 zur gleichgeschlechtlichen Ehe und Adoption in Luxemburg verabschiedet. Doch in seiner finalen Version (6172A und 6172B), sorgt der Entwurf für Missstimmung.
Die Organisation Rosa Lëtzebuerg und die unabhängige Initiative „…och fir eis!“ bemängeln den Artikel 171, der auch in die Den Haager Konvention verankert werden soll, mit den folgenden zwei Paragraphen:
Artikel
Art. 171. Le mariage doit être célébré:
1° dans le cas où un des futurs conjoints est de nationalité luxembourgeoise ou réside habituellement au Luxembourg, lorsque les deux futurs époux (« époux » am haut gültegen Text) / conjoints (« conjoints » am Gesetzesprojet) satisfont aux conditions de fond de la loi luxembourgeoise;
2° lorsque chacun des futurs époux / conjoints remplit les conditions de fond exigées par la loi applicable à son statut personnel.“
Kritik
Die Organisation kritisiert, dass in der jetzigen Form beide Paragraphen mit einem „und“ zusammengeführt werden. Dies bedeutet, dass bevor ein Ausländer einen Luxemburger heiraten kann, geprüft wird, ob das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe dies auch in dessen Heimatland erlaubt. Sei dies nicht der Fall, könne die Heirat in Luxemburg nicht stattfinden.
Deshalb schlagen „Rosa Lëtzebuerg“ und die Initiative „…och fir eis!“ vor, ein „oder“ zwischen jene Paragraphen einzuschieben. Ein „oder“ würde diese Forderung aufheben. Geprüft würde dann nur bei zwei Ausländern, die in Luxemburg heiraten wollen.
Beispiel
Ein Beispiel: Eine Luxemburgerin will eine Deutsche heiraten. Da das Gesetz in Deutschland aber nur Homo-Partnerschaften und keine Ehen zulässt, wäre die Hochzeit in Luxemburg nicht möglich. Will diese Luxemburgerin aber eine Belgierin heiraten, ist dies zulässig, da die Homo-Ehe on Belgien gesetzlich verankert ist.
„Man kann nicht versuchen, Diskriminierungen zu reduzieren, indem man neue mit dem gleichen Gesetz schafft“, so Lauent Bouquet, Gründermitglied der unabhängigen Initiative „…och fir eis!“.
Zweckehe
Wieso ein „und“ zwischen beiden Paragraphen verstanden wird, kann folgende Bedeutung haben: Dadurch kann verhindert werden, dass Zweckehen entstehen. Unter diesem Begriff versteht man eine Heirat, deren einziger Sinn darin besteht, dem ausländischen Partner eine Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg zu verschaffen.
Das Dossier 6172 befindet sich zurzeit in den Händen des Staatsrates, der es noch bewilligen muss. „Rosa Lëtzebuerg“ appelliert an die Regierung, vor dem Inkrafttreten des Homo-Gesetzes, ein „oder“ zwischen besagte Paragraphen einzuschieben.