/ Hochwasserversicherung wäre nötig
Vor einigen Tagen hat das Thema um eine Hochwasserversicherung in Luxemburg die Gemüter erhitzt. Die Direktion der „Association des compagnies d’assurances et de réassurances du Grand-Duché de Luxembourg“ (ACA) gab an, dass die Versicherungen im Regelfall nicht für die Schäden bei Hochwasser aufkommen würden. Es sei denn, es handele sich um einen Wasserschaden, der im inneren des Wohnraums seinen Ursprung hat.
Gesetz bereits in den 90er Jahren
Daraufhin hat die CSV-Abgeordnete Martine Hansen eine parlamentarische Anfrage an den Luxemburger Finanzminister gerichtet. In ihrer Anfrage wirft sie die Frage auf, ob es nicht, nach den jüngsten Vorfällen, doch an der Zeit sei, erneut über eine solche Versicherung in Luxemburg zu diskutieren.
Mit dieser Äußerung bezog sie sich auf den Fakt, dass in den 1990er Jahren bereits ein Gesetzesentwurf für eine soche Versicherung vorlag. Durch ein negatives Gutachten seitens der Versicherungsvereinigung und des „Conseil supérieur de la consommation“ seien die Bemühungen um diesen Gesetzestext nicht fortgesetzt worden, schreibt Hansen in ihrer Anfrage.
Modell aus dem Ausland
Auch betont sie, dass in unseren Nachbarländern wie Frankreich und Belgien eine Hochwasserversicherung bereits in die Versicherung gegen Naturkatastrophen mit einbegriffen sei.
Ob Luxemburg diesen Versicherungsmodellen aus dem Ausland nicht folgen sollte, wollte Hansen wissen. Auch sieht sie es als angebracht, den Gesetzesentwurf aus den 1990er Jahren zu überarbeiten und gleichzeitig die aktuelle Situation zu analysieren. Somit könnte solch eine Versicherung gegen Umweltkatastrophen an die neuen Umstände angepasst werden.
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