/ Handy im Unterricht per Gesetz verboten
Handys im Unterricht ausschalten und Filmen auf dem Schulhof verboten – diese neuen Regeln finden sich in vier Zusätzen zum Reformprojekt für die Lyzeen:
– Darin werden die Verhaltensregeln an den weiterführenden Schulen näher definiert.
– Zudem gibt es Aufschluss über die Aufgaben des sogenannten Tutors: Im Lyzeum von morgen sollen alle Schüler der 6e und 7e individuell von einem Tutor begleitet werden. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen mit dem Schüler, um über eventuelle Probleme in der Schule, aber auch über den weiteren Werdegang zu reden. Der Tutor ist nicht nur erster Ansprechpartner für den Schüler, sondern auch für die Eltern.
Noten und Bewertungen
– Welche Noten gibt es in den Lyzeen? Während die Schüler in der Grundschule keine Ziffern mehr erhalten, soll die Benotung auf 60 Punkte bestehen bleiben. In den ersten beiden Jahren am Lyzeum gibt es neben den Noten auch schriftliche Bewertungen. Im vorletzten Schuljahr geht die Note der umstrittenen Facharbeit („Travail personnel“) in die Bewertung ein.
– Auch beim Ausgleichen schlechter Noten ändert sich einiges: So können in den unteren Klassen des Lyzeums schlechte Noten in den Sprachen oder in Mathe nicht mehr durch eine gute Note in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Insgesamt kann man nur zwei schlechte Noten ausgeglichen.
Vertrag für Ehrenrunde
– Das Sitzenbleiben soll auf das Nötigste reduziert werden. Wer eine Klasse wiederholt, unterschreibt eine Art Vertrag, in dem genaue Ziele für die „Ehrenrunde“ definiert sind. In der 7e ist die Versetzung automatisch gesichert.
– Wer vom technischen Lyzeum ins klassische System wechseln möchte, soll es einfacher haben: Dafür gibt es besondere Vorbereitungsklassen in der 3e und der 5e.
Dreijahres-Plan mit Zielen
– Jede Schule entwickelt und verfolgt einen Dreijahres-Plan, in dem Ziele und Projekte je nach Besonderheiten der jeweiligen Schule festgelegt werden.
Diese Details sind eine Ergänzung der Reform-Vorschläge, die bereits als Gesetzesprojekt vorliegen. Darin sind vor allem Änderungen bei der Spezialisierung, die Einführung einer größeren eigenen „Facharbeit“ sowie der Begleitung durch einen Tutor in den unteren Klassen des Lyzeums vorgesehen.
Bis Anfang April können nun die Vertreter von Schülern, Eltern und Lehrern – wie auch zum Gesetzesvorschlag – Stellung nehmen und Anregungen einbringen.
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