Haftstrafen für Goodyear Aktivisten

Haftstrafen für Goodyear Aktivisten
(AFP/Denis Charlet)

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Haftstrafen in Höhe von 24 Monaten, davon 15 mit Bewährung, gab es jetzt für acht Goodyear Aktivisten, die im Januar 2014 zwei Direktoren ihrer Fabrik 30 Stunden festgehalten hatten.

Die acht Arbeiter hatten im Prozess ausgesagt, die Festsetzung der beiden Direktoren sei als Notwehr erfolgt gegen die Gewalt des Unternehmens. Die Firma habe den Arbeitern keine Auskünfte über eine drohende Schließung gegeben. Die Schließung sei Gewalt gegen die Arbeiter gewesen. Die Freilassung der Chefs war erfolgt, nachdem der Präfekt polizeiliche Maßnahmen angedroht hatte.

Der Staatsanwealt hatte in dem Prozess, der schon im November vergangenen Jahres stattgefunden hatte, zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Das Gericht verhängte zwar zwei Jahre Haft, setzte aber 15 Monate zur Bewährung aus.

Auseinandersetzung

Die Geiselnahme von Direktoren bei sozialen Auseinandersetzungen oder auch Firmen- oder Fabrikschließungen gehört in Frankreich zu der Form der Auseinandersetzung. Die Justiz kümmert sich selten darum, die Polizei und Gendarmerie schauen in der Regel zu.

Die Situation hat sich geändert, nachdem in Paris das für Personalwesen zuständige Vorstandsmitglied der Fluggesellschaft Air France mit zerrissenem Hemd über einen Zaun vor Mitarbeitern des Unternehmens flüchten musste und daraus eine internationale Medien-Kampagne entstand, in der Frankreich nicht gut weg kam. Seitdem ermitteln Polizei und Staatswanwaltschaften in solchen Fällen. Bei Air France wurden gewaltbereite Mitarbeiter entlassen, andere erhielten Disziplinardstrafen. Ein Stafverfahren steht noch aus.

Das Urteil gegen die Goodyear Mitarbeiter hat in der französischen Politik Kritik ausgelöst. Eine Staatssekretärin verstieß gegen das Gebot, wonach Regierungsmitglieder aus Prinzip kein Urteil kristisieren. Sie, wie auch linke Politiker der Sozialisten fanden die Arbeiter von Goodyear in dem Urteil ungerecht behandelt.