Sparpotential durch gute Integration

Sparpotential durch gute Integration
(Reuters/Nigel Treblin)

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Eine gute Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen könnte dem deutschen Sozialstaat bis Ende 2017 einer Analyse zufolge knapp vier Milliarden Euro sparen.

Dies geht aus einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, das unterschiedliche Szenarien zur Integration von Flüchtlingen in die Arbeitswelt analysierte. Kommt die Integration nur schlecht voran, ergeben sich demnach durch die Flüchtlinge Gesamtkosten von 20,5 Milliarden Euro bis Ende 2017. Sollte die Arbeitsmarktintegration jedoch gut gelingen, sänken die Kosten um 3,8 Milliarden auf 16,7 Milliarden Euro, wie aus der von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) in Auftrag gegebenen Analyse hervorgeht.

Bei ihren Berechnungen gingen die Forscher von leicht sinkenden Flüchtlingszahlen aus. Für 2016 rechneten sie mit rund 800.000 Asylsuchenden und 2017 mit weiteren 500.000. Von einer guten Arbeitsmarktintegration gehen die Forscher aus, wenn die Erwerbstätigenquote unter den Flüchtlingen 2016 bei 35 Prozent liegt und 2017 auf 45 Prozent klettert. Außerdem nehmen sie dafür an, dass die Quote deutlich steigt, wenn Flüchtlinge mindestens zwölf Monate in Besitz eines Aufenthaltstitels sind. Eine konstante Erwerbstätigenquote von 20 Prozent und eine geringere Steigerung nach zwölf Monaten mit einem Aufenthaltstitel gilt ihnen als schlechte Arbeitsmarktintegration der Neuankömmlinge.

„Die Integration der Flüchtlinge wird viel Geld kosten, aber wenn wir die erwerbsfähigen Flüchtlinge schlecht in den Arbeitsmarkt integrieren, wird es unnötig viel Geld mehr kosten“, erklärte Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der von Arbeitgeberverbänden finanzierten INSM. Um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern, sollten das Zeitarbeitsverbot für Flüchtlinge aufgehoben, der Ausbildungsaufenthalt verlässlich gesichert und die Vorrangprüfung „ersatzlos gestrichen werden“, forderte Pellengahr. Bei der sogenannten Vorrangprüfung prüft die Arbeitsagentur, ob es deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer aus der EU für eine offene Stelle gibt. Wenn dies der Fall ist, haben sie Vorrang bei der Besetzung des Arbeitsplatzes.