/ Religiöser Telefonist verliert Job

Das Landesarbeitsgericht in Hamm (Nordrhein-Westfalen) bestätigte am Mittwoch die fristlose Kündigung. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 vor die Tür gesetzt.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage des Angestellten stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers.
Der Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Richter in Hamm zeigten sich am Mittwoch nicht davon überzeugt, dass der 29-Jährige in Gewissenskonflikte geraten wäre, wenn er die Abschiedsformel weggelassen hätte.
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