„Pulver-Kurt“ muss ins Gefängnis

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Handgranaten, Maschinengewehre, Sprengstoff: "Pulver-Kurt" hortete Waffen aller Art. Jetzt bringt ihn sein Hobby endgültig hinter Gittern: Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.

Nach einem der spektakulärsten Waffen- und Sprengstofffunde in der bundesdeutschen Geschichte muss ein als „Pulver-Kurt“ bekannter Mann ins Gefängnis – seine Revision gegen ein Hafturteil wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als unbegründet zurück. „Wir haben alles richtig gemacht, auf Deutsch gesagt“, sagte ein Sprecher des Landgerichtes Bad Kreuznach am Donnerstag und bestätigte damit Medienangaben.

Das Gericht hatte den 64-Jährigen aus dem Dorf Becherbach (Kreis Bad Kreuznach) im August 2012 unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte Handgranaten, Maschinengewehre, Pistolen und über 100 Kilogramm Sprengstoff in seiner Wohnung und einer Scheune gehortet. Bei der kontrollierten Sprengung des explosiven Materials durch die Polizei musste Becherbach zeitweise komplett evakuiert werden.

„Keine Rechtsfehler“

Der BGH sei bereits Ende Mai zu dem Schluss gekommen, dass es bei dem Verfahren „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ gegeben habe, sagte der Sprecher des Landgerichts. Versandt worden sei der Beschluss aber erst jetzt.

Nach Ansicht der Bad Kreuznacher Richter hatte „Pulver-Kurt“ die Waffen hauptsächlich aus technischem Interesse gesammelt. Einem psychologischen Gutachten zufolge ist er weder ein schießwütiger Irrer noch berauschte er sich an der Macht, die Waffen ihrem Träger verleihen. Einen terroristischen Hintergrund schloss die Staatsanwaltschaft aus.