Gleiche Notmaßnahmen im Dreiländereck

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Bei einem Atomunfall in Cattenom, sind Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie die Wallonie unmittelbar betroffen. Tageblatt.lu hat die Anweisungen in den Ländern verglichen.

Der französische Atommeiler steht schon lange auf der anderen Seite der Mosel. Im Jahr der Tschernobyl-Katastrophe 1986 ging der erste 1500 Megawatt-Reaktor in Cattenom ans Netz, bis 1991 folgten drei weitere mit gleicher Kapazität. Käme es im besagten Meiler zu einer Notfallsituation, müssten Tausende Menschen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Welch genaue Notfallmaßnahmen eingeleitet werden, hängt vom jeweiligen Land ab. Doch im großen Ganzen unterscheidet sich der Notfallprogramm der Nachbarländer kaum.

Maßnahmen im Falle eines atomaren Störfalls

Die Bevölkerung wird zuerst mit Sirenen gewarnt. Das Signal bedeutet „Rundfunk und Fernseher einschalten und auf Durchsagen achten“. Letztere werden der aktuellen Situation angepasst und wiederholt. Das Gebiet rund um die Unglücksstelle wird in Gefahrenzonen eingeteilt. Menschen die bis zu 20 Kilometer vom Kernkraftwerk entfernet sind, werden sofort evakuiert. Umfangreiche Umsiedlungen sind nicht auszuschließen. Vor allem wird abgeraten, sich über die Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz zu informieren. Das Belegen dieser Rufnummern würde die Arbeit der Einsatzkräfte erschweren, so die Behörden in ihren Anweisungen.

Des Weiteren raten die Verantwortlichen der Großregion sich in Gebäuden, am besten in Kellern, aufzuhalten, da sie einen beträchtlichen Schutz gegen die Strahlen bieten würden. Fenstern, Türen müssten abgeschlossen werden und Lüftungsanlagen abgeschaltet werden. Fertig- und Holzhäuser würden keinen Schutz bieten, so Atomexperten.

Belgien: Kinder sollen in der Schule bleiben

In Belgien wird den Eltern sogar abgeraten ihre Kinder von der Schule abzuholen. Letztere wären in guten Händen, da im Gebäude ausreichend Jodtabletten gelagert seien. Zudem sollen die Menschen laut belgischen Behörden auf Alukleider verzichten. Diese würden keinen Schutz vor Strahlen bieten.

Eine weitere Anweisung der Katastrophenbehörden der jeweiligen Nachbarländer an die Bevölkerung, die im Umkreis von 100 Kilometer des Meilers lebt, ist das Einnehmen von Jodtabletten zum richtigen Zeitpunkt. Diese werden vom Zivilschutz und von den Gemeindeverantwortlichen an die Bevölkerung verteilt. Die deutschen Behörden raten Personen über 45 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ab, die Tabletten einzunehmen.

Trinkwasser gestattet

Einer französischen Vorschrift zufolge, ist der Bevölkerung das Verbrauchen von Trinkwasser nur auf Anordnung der Behörden gestattet. Des Weiteren wird hier das Verspeisen von Produkten aus Gärten verboten. Besser sei es sich von gelagerten Vorräten zu ernähren, so die Anweisung

Fazit: Die eingeleitenden Schutzmaßnahmen der Nachbarländer verfolgen das gleiche Muster, obwohl es in den Anweisungen manchmal zusätzliche Hinweise gibt.