Großer Konsens für kleine Reform

Großer Konsens für kleine Reform

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Knapp fünf Jahre nach der Reform des Nationalitätengesetzes steht eine weitere leichte Umänderung an. Für Diskussionen sorgt die Ausweitung des Wahlrechts bei den Parlamentswahlen auf Ausländer.

Justizminister François Biltgen will das Nationalitätengesetz reformieren.

Anregungen für seine Reformvorschläge haben laut Biltgen unter anderem die Kommentare der Bürger auf der Internet-Seite des Justizministeriums geliefert. Rund 200 Beiträge seien gepostet worden, so Biltgen am Donnerstag im Parlament.

In einem Punkt waren sich alle Parteien am Donnerstag einig. Das Nationalitätengesetz von 2008 stellt einen klaren Fortschritt gegenüber dem vorherigen Gesetz von 2001 dar. Die Prozeduren seien erheblich verkürzt worden, freuten sich die Redner aller Parteien im Parlament. Durch die Einführung der doppelten Nationalität gebe man den Einwanderern die Möglichkeit Luxemburger zu werden, ohne ihre Wurzeln zu verneinen. Das Wahlrecht für Ausländer bleibt aber umstritten. LSAP, „déi gréng“, Die DP und „Déi Lénk“ sprachen sich für eine Erweiterung des Wahlrechtes aus. Die CSV will diese Frage nur im Zusammenhang mit der doppelten Nationalität diskutieren. Die adr seinerseits ist nach wie vor gegen das Wahlrecht für Ausländer.

Sprachentest ist ok

Alle Abgeordneten hielten am Sprachtest für Einbürgerungswillige fest. Jedoch forderten unter anderem „déi gréng“ und die LSAP ihn etwas leichter zu gestalten. Die CSV unterstützt indes Biltgens Vorschlag der Kompensationsmöglichkeiten. Als großes Problem für Einbürgerungswillige sieht der Justizminister diesen Sprachtest nicht. Er erinnerte daran, dass 80 Prozent der Antragsteller sich dem Test nicht zu unterziehen brauchen, weil sie in Luxemburg eingeschult wurden oder vor 1984 ins Land kamen. Und von den restlichen Interessierten bestünden 70 Prozent die Prüfung.

Die Meinungen gingen aber auseinander, was die automatische Einbürgerung nach 25 Jahren, ohne Sprachentest anbelangt. Einige Abgeordnete fanden es erstaunlich, dass Ausländer nach so langer Zeit noch immer nicht die Sprache des Gastlandes beherrschen.

Konsens herrschte im Parlament auch, was die obligatorische Teilnahme an Einbürgerungskursen anbelangt. Sie würden helfen Land und Leute besser kennen zu lernen und auf diese Weise die Integration vereinfachen.

Residenzzeit: Von 7 auf 5 Jahre?

Bisher musste der Einbürgerungswillige sieben Jahre in Folge in Luxemburg gewohnt haben. Alle Parteien begrüßen Biltgens Vorschlag, in Zukunft Unterbrechungen zu zulassen, zum Beispiel wenn eine Person aus dienstlichen oder privaten Gründen einige Zeit zurück ins Heimatland muss. Die vor der Unterbrechung gesammelte Zeit wird für die Residenzdauer mitberücksichtigt. Die meisten Parlamentarier, mit Ausnahme der adr-Abgeordneten, sahen auch prinzipiell keine großen Hindernisse die Residenzpflicht auf fünf Jahre zu senken.

Auf positive Resonanz stieß am Donnerstag auch der Vorschlag des Ministers, dem Ehepartner eines Luxemburgers den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Eine Rückkehr zur alten Gesetzgebung, wo der Ehepartner fast automatisch die Nationalität bekam, soll es aber nicht geben, betonte Biltgen.

Der Justizminister will noch vor Ostern ein Gesetzentwurf im Parlament vorlegen.