Große Wohnungsbau-Projekte: plus 241 Wohnungen

Große Wohnungsbau-Projekte: plus 241 Wohnungen
(Tageblatt-Archiv/Julien Garroy)

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Der Ministerrat befand am Freitag u.a. über neue, große Wohnungsbau-Projekte. Auch ein großherzogliches Reglement wurde verabschiedet, das eine "prime unique" von 1% für Gemeindepersonal vorsieht.

Letzteres ist ein Teil der Umsetzung des Gehälterabkommens beim Staat von Dezember 2016 in den kommunalen Sektor. Am Vortag hatte bekanntlich noch ein Teil des Gemeindepersonals vor dem Innenministerium protestiert, da es – wie im Gesundheitsbereich – auch hier noch hakt mit der Umsetzung der Gehälterreform beim Staat (von 2015) in den kommunalen Sektor.

Des Weiteren wurde eine Aktualisierung des großherzoglichen Reglements bezüglich des „programme de construction d’ensembles de logements subventionnés“ positiv begutachtet. 61 neue Projekte sind Teil der Aktualisierung, die insgesamt 241 neue Wohnungen (61 für den Verkauf, 180 für die Vermietung) bereit stellen werden. Die staatliche Beteiligung an diesen Projekten beträgt 42,1 Millionen Euro.

Staat beteiligt sich mit 42,1 Millionen

Wie bereits Wohnungsbauminister Marc Hansen diese Woche bei einer Pressekonferenz hervorhob, sind mehr als die Hälfte dieser Projekte von Gemeinden initiiert worden. Dies unterstreiche die aktuelle Dynamik auf Gemeindeniveau was das Schaffen von neuem sozialen und subventioniertem Wohnraum angehe.

Die Pressemitteilung – es fand kein Pressebriefing nach dem Regierungsrat statt – hebt des Weiteren hervor, dass die Regierung seit Oktober 2014 insgesamt 288 neue Projekte verabschiedet habe, welche 3.750 neue Wohnungen (1.509 Verkauf, 2.241 Vermietung) bedeuten würden. Das gesamte Programm belaufe sich derzeit auf 533 Projekte mit 10.981 Wohneinheiten.

Umweltschutz, Biodiversität, „droit à l’oubli“

Ebenfalls verabschiedet wurde der nationale Umweltschutz-Plan 2017-2021, sowie die nationale Biodiversitäts-Strategie.

Außerdem wurde entschieden, die nationale Ethikkommission mit einem Gutachten zu folgender Thematik zu beauftragen: das sog. „droit à l’oubli“ bei einer Darlehensanfrage für Menschen, die in der Vergangenheit eine schwere Krankheit hatten. Es würde darum gehen, dass frühere Krebspatienten (u.a.) nach einer gewissen Karenzzeit diese schwere Krankheit nicht mehr bei einer Bank angeben müssten, wenn sie ein Darlehen aufnehmen wollen. Bisher ist es so, dass diese Angaben zu erheblichen Preis-Aufschlägen oder gar der Verweigerung einer Lebensversicherung Anlass geben können.