/ Grillen - gewusst wo

In Esch-sur-Alzette zum Beispiel gibt es keine Gemeinderegelung bezüglich der Grillerlaubnis in Parks. Die Polizei sei zuständig, heißt es. So ist zu erfahren, dass in Escher Parks und an anderen öffentlichen Stellen nicht gegrillt werden darf. „Nur die „Masion Rosati“ am Ort benannt „Schlassboesch“ bietet die Möglichkeit, mit Freunden oder mit der Familie zu grillen“, erklärt uns Polizeikommissar Patrick Schmit. Das Haus kann auf Kaution gemietet werden. Näheres kann man unter http://www.esch.lu/tourisme/hebergement/Pages/rosati.aspx finden.
In der Hauptstadt ist Feuer auf öffentlichen Plätzen verboten. Darunter falle auch das Grillen, erklärte Sonja Fandel, Chefin des „Service des Parcs“ auf Anfrage von Tageblatt.lu. Wer erwischt wird, muss eine saftige Geldstrafe zahlen. Die einzige Grillstelle auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befindet sich entlang des Parkplatzes auf Kockelscheuer. Dort hatte man vor Jahren einen Grillplatz mit Feuerstellen eingerichtet. Diese wurden aber nach „Vandalen-Attacken“ wieder entfernt, so Sonja Fandel, die aber auch betont, dass man weiterhin das Grillen an jener Stelle toleriere.
Nur zwei Plätze
Die Gemeinde Differdingen hat zwei öffentliche Plätze eingerichtet, wo man ohne Genehmigung auf dem Grill braten kann. Es handelt sich hierbei um den Spielplatz in der Route de Longwy in Niederkorn und den Ort genannt „Stengeschers Wee“ unweit vom Park „Grouwen“ entfernt. Letztere könnte aber unter Umständen dicht gemacht werden. Der Grund: Vandalismus und eine Unmenge Müll. „Zwei Chalets wurde mutwillig beschädigt. Das Holz wurde zum Grillen verwendet“, teilte ein Verantwortlicher der drittgrößten Gemeinde Tagelbatt.lu mit. Bezüglich der hohen Brandgefahr durch hohe Sommertemperaturen antwortete Förster Christian Berg: „Grillen ja, aber keine Lagerfeuer einrichten“.
Eine andere Grillmöglichkeit besteht im Gerlacher Park. Hierfür braucht man jedoch eine Genehmigung seitens des Schöffenrates. Der Park wurde vor ein paar Jahren renoviert und bietet Familien und anderen Gruppen Raum für ihre Freizeitaktivitäten.
Grillen am See: Kein Problem
In Echternach untersagt das Polizeireglement das Feuermachen auf öffentlichen Plätzen. Einen speziellen Paragrafen über das Grillen enthält das Regelwerk jedoch nicht. Im Park beim See ist das Grillen erlaubt. Um das Gewässer wurden speziell etwa zehn Feuerstellen eingerichtet, wo man seine Koteletts und Grillwürste in aller Sicherheit zubereiten kann.
Toleriert wird auch das Entzünden von Grillfeuern außerhalb der reservierten Plätze. Die Verantwortlichen des Areals erinnern aber daran, dass das „wilde Grillen“ viele Gefahren birgt und man deshalb die Feuerstellen benutzen sollte.
Nur mit Spezialerlaubnis
In Diekirch schließlich ist ebenfalls das Grillen auf den öffentlichen Plätzen verboten. Am Ort genannt „ Seitert“ (rue Kockelbierg) ist die Nutzung eines Grills erlaubt. Der Zugang zum Grillplatz sei aber sehr schwierig. Er würde fast nur von den Pfadfindern benutzt, erklärt Paul Keltesch von der Gemeindeverwaltung. Auf dem Camping de la Sûre (Gilsdorfer Straße) darf man ebenfalls sein Fleisch braten. Aber der Camping ist nicht frei zugänglich.
Im Park darf nur mit einer Spezialerlaubnis des Bürgermeisters und unter strengen Auflagen gegrillt werden, zum Beispiel anlässlich besonderer Feste. Laut Polizeireglement kann Grillen bei großer Trockenheit untersagt werden. Wegen der anhaltenden Dürreperiode wird in der Stadt im Augenblick über die Absage des Feuerwerks anlässlich des Nationalfeiertags diskutiert.
Streit in Trier (D)
Bei unseren deutschen Nachbarn will die Stadt Trier mit einer neuen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung das Müllproblem in öffentlichen Parks in den Griff bekommen. Am 16. Juni soll über die Satzung, im Stadtrat abgestimmt werden. Das Grillen im Palastpark soll verboten werden.
Gegen diese Maßnahme regt sich jedoch immer mehr Widerstand. Nicht nur Studenten, Schüler und Einwohner ohne Garten und Terrasse fordern den Rückzug der Satzung. Es ändere nichts am Müllberg, den die Stadt jede Woche beseitigen müsse. Zudem gebe es keine geeigneten Alternativ-Grillplätze in Trier, so die Studenten und Schüler.
Aktion = Reaktion
Die Jugend-Organisation der Trierer FDP lädt für Donnerstag, 2. Juni um 20.30 Uhr zu einem „Protestgrillen“ im Palastgarten ein. Ebenfalls zum Protest ruft das Frauenreferat des Astas (der Studentenvertretung) der Trierer Uni auf. Grund ist nicht nur das Grillverbot generell, sondern auch die Tatsache, dass die städtische Dezernentin Simone Kaes-Torchiani dem „Trierischen Volksfreund“ gesagt hatte, Grillen sei eine Männerdomäne. Am 9. Juni soll ab 16 Uhr der Palastgarten „gestürmt“ werden. Auf Facebook sind schon über 300 Zusagen für den Termin eingegangen.
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