/ Gratis-Übertragung rechtens

Der Gutachter beim obersten EU-Gericht in Luxemburg hat den Richtern am Mittwoch empfohlen, die Klage der Verbände gegen die kostenlose Ausstrahlung zurückzuweisen.
Geklagt hatte unter anderem die UEFA. Hier ihr Präsident Michel Platini. (Foto: dpa)
Laut EU-Recht können die Staaten für Ereignisse von großer gesellschaftlicher Bedeutung die Exklusivübertragung untersagen. Einige Regierungen setzen zum Beispiel die Endrundenspiele der Welt- oder der Europameisterschaft auf die Liste.
Die Fußballverbände FIFA und UEFA hatte geklagt, weil sie bei Spitzenspielen mehr TV-Einnahmen verlangen und die Spiele nur im Bezahlfernsehen (Pay TV) übertragen lassen wollen. Dem hatte die EU-Kommission einen Riegel vorgeschoben und argumentiert, solche Spiele müssten frei zugänglich sein, weil sie eine erhebliche Bedeutung für die Gesellschaft haben.
Mit einer ersten Klage waren FIFA und UEFA im Februar 2011 vor dem EU-Gericht erster Instanz gescheitert. Nun haben die Verbände in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.
Das Urteil fällt nächstes Jahr.
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