Bis zur Rentrée im September soll die Neuregelung nahezu in ihrer Gesamtheit in der Praxis funktionieren.
Das großherzogliche Reglement vom 24. Oktober vergangenen Jahres regelt sowohl die Form als auch die Häufigkeit der schulmedizinischen Maßnahmen und Untersuchungen sowie auch die Funktionsweise der verantwortlichen sozialmedizinischen Teams neu.
Entsprechend dieser Bestimmung werden alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen fortan im Zwei-Jahres-Rhythmus einer schulmedizinischen Untersuchung unterzogen. Diese ersetzt die anthropometrischen Messungen (Ermittlung und Anwendung der Maße des menschlichen Körpers), die bislang jährlich auf Grundschulebene durchgeführt wurden. Auf diese Weise wird, wie Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage der „Déi gréng“-Abgeordneten Josée Lorschée erklärt, die zeitliche Möglichkeit geschaffen, um die Betreuung von Kindern mit speziellen medizinischen und psychosozialen Bedürfnissen sowie die allgemeine Gesundheitsförderung zu verbessern.
Verstärkung
Di Bartolomeo weist in seinem Schreiben ebenfalls darauf hin, dass die Abteilung für Schulmedizin der „Direction de la Santé“ personell verstärkt wurde, so dass diese nun auf zwei Krankenpfleger (einen „infirmier“ sowie einen „infirmier gradué“) zurückgreifen kann. Diese Aufstockung soll vornehmlich dazu dienen, die Gesundheitsförderung in den Sekundarschulen weiter auszubauen.
Auch ist geplant, die Kinder in der Früherziehung in die schulmedizinischen Untersuchungen einzubinden. Allerdings, erklärt der Minister, sei dies nur progressiv möglich. Di Bartolomeo erinnert aber daran, dass diese Kinder, die mit drei Jahren noch nicht der Schulpflicht unterliegen, bereits in einigen Gemeinden entsprechend den finanziellen und personellen Mitteln schulmedizinisch betreut werden.
Fokus auf Grundschule
Derzeit lege die Regierung ihr Hauptaugenmerk auf die Umsetzung detaillierter medizinischer Untersuchungen bei den Kindern der Grundschulzyklen 1.1 und 2.1. Wobei, wie der Minister betont, die Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung, die teilweise auf Antrag und in Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal durchgeführt werden, unabhängig vom Alter der Kinder sind.
Di Bartolomeo insistiert auf der Tatsache, dass die Qualität der medizinisch-sozialen Aufsicht im ganzen Land die gleiche ist, unabhängig davon, ob diese von den Gemeinden mit ihrem eigenen schulmedizinischen Personal oder von der Gesundheitsdirektion sichergestellt werde. Die einen wie die anderen Teams seien gleich zusammengestellt und bestünden immer aus jeweils einem Arzt, einem Krankenpfleger sowie einem Sozialarbeiter.
Die zuständigen Stellen des Gesundheitsministeriums würden in diesem Sinne auch alles daran setzen, sowohl die Qualität als auch die Prozeduren landesweit einheitlich zu gestalten. Außerdem werde die wichtige Mission der schulmedizinischen Teams als Referenzanlaufstelle für Gesundheitsfragen in allen Schulen des Landes intensiviert.
De Maart

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