Gericht stoppt Lotsenstreik

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Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den geplanten Streik der Fluglotsen untersagt. Die Gewerkschaft kann noch vors Landesarbeitsgericht ziehen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den für Donnerstag geplanten Streik der Fluglotsen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) gestoppt. Die von dem bundeseigenen Unternehmen vorgebrachten rechtlichen Bedenken gegen einzele Tarifforderungen reichten dem Gericht am Mittwoch aus, den Arbeitskampf zu untersagen. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Entscheidend war, dass die Gewerkschaft ein Vertretungsregelung aus dem Manteltarif angegriffen hat, der nicht zur Verhandlung steht.

Zuvor hatten sich im Arbeitsgerichtsverfahren die harten Fronten zwischen den Parteien bestätigt. Die Parteien stritten sich insbesondere um die von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) verlangten Regelungen zur Besetzung bestimmter Vorgesetztenstellen, die erfahrenen Lotsen vorbehalten sein sollten. Eine Lösung des Konflikts ohne Schlichtung halte sie für unmöglich, sagte die Richterin Renate Binding-Thiemann während der Verhandlung. „Mir scheinen doch sehr tiefe Schluchten zwischen den Parteien zu stehen.“