Gericht spricht Lagarde der Fahrlässigkeit schuldig

Gericht spricht  Lagarde der Fahrlässigkeit schuldig
(AFP/Benoit Peyrucq)

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Die großzügige Millionenentschädigung, die der Geschäftstycoon Bernard Tapie 2008 vom Staat erhielt, empörte viele Franzosen. IWF-Chefin Lagarde hatte diese Summe als zuständige Finanzministerin abgesegnet. Sie wurde schuldig gesprochen, kommt aber ohne Strafe davon.

Der Prozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde wegen eines Falls aus ihrer Zeit als Frankreichs Finanzministerin ist für sie ohne Strafe ausgegangen: Das Pariser Sondergericht befand die 60-Jährige am Montag zwar für schuldig, im Falle einer Millionenentschädigung aus der Staatskasse für den Geschäftsmann Bernard Tapie fahrlässig gehandelt zu haben. Eine Strafe verhängten die Richter aber nicht. Lagarde war nicht im Gericht. Ihr Anwalt wollte sich nicht zu den Folgen des Urteils für ihre Karriere äußern.

„Es gibt keine Strafe, was bedeutet, dass es kein Strafregister geben wird“, sagte Christopher Baker, einer ihrer Anwälte, der Nachrichtenagentur AP. Die Spitze des Internationalen Währungsfonds wollte nach dem Urteil zu einer Sitzung zusammenkommen.

Exekutiv-Komitee des IWF wird beraten

Das Exekutiv-Komitee des IWF werde über diese jüngste Entwicklung beraten, sagte Sprecher Gerry Rice am Montag. Solche Besprechungen hätten während des gesamten Prozesses stattgefunden, fügte er hinzu. Lagarde ist seit 2011 Chefin des Internationalen Wirtschaftsfonds.

In dem Verfahren ging es um eine Entschädigung von gut 400 Millionen Euro aus Staatsgeldern für Tapie, die ihm ein Schiedsgericht zugesagt und die Lagarde 2008 genehmigt hatte. Hintergrund dieser umstrittenen Wiedergutmachung war der verpfuschte Verkauf des Sportartikel-Herstellers Adidas in den 1990er Jahren. Die als höchst großzügig empfundene Summe hatte in Frankreich Empörung ausgelöst.

Lagarde hatte bis zum Schluss ihre Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Freispruch gefordert. Zivilgerichte haben inzwischen angeordnet, dass Tapie das Geld zurückzahlen muss.