Gericht prüft Präsidenten-Dekret

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(dpa)

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Ägyptens Präsident Mursi legt sich mit dem Militärrat und Verfassungsgericht an. Und Experten rätseln jetzt, ob er tatsächlich ein aufgelöstes Parlament wieder einberufen darf.

Machtprobe in Kairo: Nach der Wiedereinsetzung des aufgelösten Parlaments durch Ägyptens Präsident Mohammed Mursi will das Verfassungsgericht am Montag über dessen Dekret beraten. Bereits am Sonntagabend kam der oberste Militärrat zu einer Krisensitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Feldmarschall Hussein Tantawi wollten die Militärs „die Auswirkungen dieser Entscheidung“ erörtern, berichtete die ägyptische Agentur Mena. Beschlüsse seien nicht gefasst worden, hieß es im britischen Sender BBC.

Das Verfassungsgericht hatte im Juni die Wahlen wegen eines fehlerhaften Wahlgesetzes für ungültig erklärt und das von Islamisten dominierte Parlament aufgelöst. Die Auflösung des Parlaments war von den Islamisten in Ägypten, aber auch von westlichen Politikern kritisiert worden.

Vorgezogene Wahlen

Am Sonntag widerrief Mursi die Auflösung des Parlaments. In dem entsprechenden Dekret, in dem er das Unterhaus zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert, ordnet Mursi zudem vorgezogene Wahlen innerhalb von 60 Tagen nach Annahme einer neuen Verfassung per Referendum an.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter in Kairo hatte das Unterhaus des Parlaments seine Legalität verloren, da ein Drittel der Sitze nicht verfassungsgemäß vergeben worden sei. Ein Teil des Wahlgesetzes, das auch Parteimitgliedern die Kandidatur für Sitze unabhängiger Kandidaten erlaubt hatte, sei verfassungswidrig. Das Parlament hatte erst vor knapp fünf Monaten seine Arbeit aufgenommen.

Machtkampf zwischen Militär und Präsident

Ein Termin für die Wiederholung der Parlamentswahl ist bisher vom Obersten Militärrat, der weiterhin alle Fäden zieht, nicht festgelegt worden. Die Generäle hatten nach dem durch Massenproteste beförderten Rücktritt von Langzeit-Machthaber Husni Mubarak im Februar 2011 die Macht übernommen und einen Fahrplan für die Übergangszeit vorgelegt, der durch diese Urteile über den Haufen geworfen wurde. Noch vor Mursis Amtsantritt hatten die Militärs noch die Machtbefugnisse des Staatspräsidenten beschnitten.

Entsprechend waren sich Verfassungsrechtler am Sonntag nicht einig, ob Mursis Dekret zur Wiedereinsetzung des Parlaments rechtens ist. Tharwat Badawi von der Universität Kairo vertrat im Gespräch mit der Zeitung „Al-Ahram“ die Auffassung, dass Mursi „als einzig gewählte Autorität im Lande“ durchaus einen derartigen Beschluss fassen könne. Dem widersprach im Staatsfernsehen sein Kollege Mohammed al-Dhahabi, der das Dekret als „juristische Katastrophe und als Verstoß gegen juristische und verfassungsrechtliche Prinzipien“ einstufte.