Geisterfahrein muss nicht hinter Gitter

Geisterfahrein muss nicht hinter Gitter
(dpa)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Gut zwei Jahre nach einem tödlichen Geisterfahrerunfall mit drei Toten hat das Landgericht Trier die verantwortliche Geisterfahrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die 62-Jährige erhielt wegen drei Fällen der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs am Donnerstag zwei Jahre Haft auf Bewährung, teilte das Gericht mit. Die Geisterfahrerin war bei ihrer Falschfahrt im Oktober 2012 von einem Parkplatz aus in falscher Richtung bei Rivenich auf die Autobahn A1 aufgefahren.

Nach etwa einem Kilometer war sie in mäßiger Geschwindigkeit mit dem Pkw eines Mannes zusammengestoßen, der mit seinen vier Kindern auf der Autobahn fuhr. Bei dem Zusammenprall kamen der 31 Jahre alte Mann, seine neun Jahre alte Tochter und sein sieben Jahre alter Sohn ums Leben. Zwei weitere Töchter im Alter von vier und zehn Jahren wurden schwer verletzt.

Alle fünf Familienmitglieder waren bei dem Unfall nicht angeschnallt, der Zusammenstoß wäre angeschnallt nach Einschätzung des Gerichts wohl nicht tödlich verlaufen. Der Grund für die Falschfahrt war nach Einschätzung des Gerichts ein Fahrfehler. Eine Suizidabsicht schloss das Gericht aus. Die Unfallverursacherin kann sich nicht mehr an das Geschehen erinnern, sie stand weder unter Alkohol noch unter Drogen.