Gambia verlässt Haager Strafgerichtshof

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Der Haager Strafgerichtshof sei voreingenommen gegenüber Afrikanern. Das findet Gambias Regierung und zieht sich vom Internationalen Strafgerichtshof zurück.

Der westafrikanische Staat Gambia zieht sich aus Protest gegen die Behandlung von Afrikanern vom Internationalen Strafgerichtshof zurück. Gambias Informationsminister Sheriff Bojang warf dem Gericht in Den Haag am Dienstag die „Verfolgung und Demütigung von Menschen mit dunkler Hautfarbe, insbesondere von Afrikanern“ vor. Die „Kriegsverbrechen“ westlicher Politiker ignoriere das Gericht hingegen völlig, beklagte der Minister.

Mit der Entscheidung zum Verlassen des IStGH – als dessen Chefanklägerin die Gambierin Fatou Bensouda fungiert – folgt Gambia entsprechenden Beschlüssen Südafrikas und Burundis. Auch Namibia und Kenia schließen einen solchen Schritt nicht aus. Einige afrikanische Länder werfen dem IStGH eine postkoloniale Voreingenommenheit gegenüber Anführern des Kontinents vor.

Weil Blair ja auch nicht angeklagt wird

Neun der bislang zehn Ermittlungen des IStGH betrafen afrikanischen Länder, eine Georgien. Der IStGH ahndet seit 2002 schwerste Vergehen im Rahmen des Völkerstrafrechts, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Als Beleg für eine Voreingenommenheit des Strafgerichtshof nannte Gambias Informationsminister die Weigerung des IStGH, den früheren britischen Premierminister Tony Blair wegen des Irak-Kriegs anzuklagen.

„Seit der Gründung des IStGH haben viele westliche Länder, mindestens 30 von ihnen, abscheuliche Verbrechen gegen unabhängige Staaten und deren Bürger begangen, und kein einziger westlicher Kriegsverbrecher wurde je angeklagt“, kritisierte Minister Bojang. Nichtregierungsorganisationen werfen der Regierung Gambias regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vor. Präsident Yahya Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht kam, regiert das kleine Land mit harter Hand. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen.