G4S-Überfall: Urteil soll bestätigt werden

G4S-Überfall: Urteil soll bestätigt werden
(Tageblatt-Archiv)

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Am Dienstag ging der Berufungsprozess wegen eines bewaffneten Überfalls auf die G4S-Zentrale gegen Dogan S., Anouar B. und Cihan G., die in erster Instanz zu jeweils 22 Jahren Haft verurteilt wurden, in die allerletzte Runde. Simon S. war in erster Instanz freigesprochen worden.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. April 2013 vermummt und mit Schnellfeuerwaffen die G4S-Zentrale in Gasperich überfallen zu haben.

Während die Verteidigung stets davon ausging, dass die Ermittler eine persönliche Affäre daraus machten, weil sie sich mit diesem Überfall vorgeführt fühlten, war die Beweislage mit angezweifelten DNS-Spuren ziemlich dünn und die drei einzigen Patronenhülsen, die indirekt mit den Tätern in Verbindung gebracht werden konnten, mehr als umstritten. Auch wenn der öffentliche Ankläger der ersten Instanz sich redlich bemüht hatte und von einem schlüssigen Indizienbündel sprach, fiel das Urteil doch etwas seicht aus, so dass man gespannt sein darf, was die Berufungsrichter daraus machen werden. In zweiter Instanz bestätigte die Gutachterin auf jeden Fall die DNS-Spuren, die den drei Verurteilten zuzuordnen sind.

Dreimal 22 Jahre Haft?

Die Plädoyers der Verteidigung gingen alle in Richtung „in dubio pro reo“, also im Zweifelsfall für die Angeklagten. Der Anwalt von Cihan G. sprach von einer schrecklichen Affäre, bei der die physische Integrität von Polizisten bedroht war und die nicht durch zweifelhafte Beweise entschieden werden sollte.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Serge Wagner hatte die anhand der Telefonie vorgebrachten Alibis zerpflückt. Sie seien weit weniger aussagekräftig als das Indizienbündel, das der öffentliche Ankläger in erster Instanz angeführt hatte. Am Dienstag war es Sylvie Flammang, die für den erkrankten Serge Wagner den Strafantrag, der den Verteidigern inzwischen schriftlich vorlag, weiter vorlas. Darin wird u.a. die Dreistigkeit eines Zeugen erwähnt, der die Richter mit einer vermessenen schriftlichen Kritik an die Adresse der DNS-Expertin hinters Licht führen wollte.

„Schlüssige Indizienkette“

Jedenfalls lassen die DNS-Spuren von Anouar B. auf der am Tatort gefundenen Batterie auf seine Anwesenheit schließen, so die Staatsanwaltschaft. Auch die beim G4S-Überfall gefundenen Hülsen, die aus der Waffe stammten, die bei einem Überfall in Holland benutzt wurde, seien ein wichtiges Glied in der schlüssigen Indizienkette.

Es folgte dann erneut eine Widerlegung der Alibis, mit denen die Beschuldigten die Ermittler narren wollten. Was den freigesprochenen Simon S. angeht, so geht Serge Wagner davon aus, dass er bei den Vorbereitungen, aber nicht beim eigentlichen Überfall dabei war. Der öffentliche Ankläger wunderte sich auch, dass DNS-Spuren fünf Zentimeter nebeneinander, auf den gleichen Objekten von zwei Beschuldigten, die vorgeben, sich nicht zu kennen, an zwei verschiedenen Tatorten in Luxemburg gefunden wurden.

Zum eigentlichen Überfall sprach der öffentliche Ankläger von einem regelrechten Kriegsakt und forderte die Bestätigung des Urteils der ersten Instanz, also 22 Jahre Haft für Dogan S., Anouar B. und Cihan G. sowie Freispruch für Simon S. Das Urteil wird am 7. Februar 2017 gesprochen.