/ Für ewig hinter Gitter oder nicht?
In Luxemburg sitzen im Augenblick etwa 670 Gefangene in Schrassig ein. Etwa 45 sind Sexualstraftäter. Müssen sie ihre ganze Strafe absitzen oder dürfen sie auch vorzeitig entlassen werden? Diese Frage spaltet die Gemüter. Das Parlament beschäftigte sich am Mittwoch mit der umstrittenen „Sicherheitsverwahrung“.
Am 25. Mai 2009 brachten Luxemburgs Politiker mit dem Gesetzesprojekt 6047 die „Sicherheitsverwahrung“ für Sex- und Triebtäter auf den Instanzenweg. Ziel dieses Textes ist es, die Gesellschaft vor Triebtätern auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zu schützen.
Therapien sind Pflicht
Ein Blick über die Grenzen Luxemburgs: Während seiner Haftzeit muss der Verurteilte an verschiedenen Therapien teilnehmen. Vor der Entlassung des Häftlings wird eine Bewertung durchgeführt, bei der unter anderem das Risiko eines Rückfalls analysiert wird. Wird dabei festgestellt, dass ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht, wird der Verurteilte unter anderem in Deutschland, in Frankreich, in Belgien und in den Niederlanden in „Sicherheitsverwahrung“ genommen. Die Schweiz sperrt bei großer Gefährlichkeit Sexualstraftäter sogar lebenslang weg.
Oft werden die Triebtäter in spezialisierte psychiatrische Einrichtungen überstellt. In Luxemburg gibt es zurzeit jedoch noch keine Einrichtung, die solche Menschen aufnehmen könnte.
Wegsperren oder überwachen
Der Gesetzesentwurf sieht nun zwei Sorten von „Betreuung“ von Straftätern nach ihrer Haftzeit vor. Eine „Überwachungsperiode“ hat als Ziel, den ehemaligen Triebtäter „im Auge zu behalten“, heißt es im Gesetzesvorschlag. Sie kann für zwei bis vier Jahre ausgesprochen werden. Personen mit erheblichen psychischen Problemen werden jedoch „weggesperrt“. Zuerst für zwei Jahre. Die Dauer kann jedoch durch ein Gutachten eines fachübergreifenden Expertenkomitees verlängert werden. Während dieser Zeit muss der Ex-Häftling, wie schon im Gefängnis, an verschiedenen Therapien teilnehmen.
Luxemburgs Menschenrechtskommission lehnt eine „Sicherheitsverwahrung“ kategorisch ab. Man dürfe einen Verurteilten nach Verbüßung seiner Tat nicht weiter einsperren. Die Kommission erhält des Weiteren die Unterstützung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter erklärten kürzlich, dass Sextäter trotz Wiederholungsgefahr nach der Verbüßung ihrer Strafe auf freien Fuß zu setzen sind und verurteilte den deutschen Staat. Luxemburgs Menschenrechtler fordern deshalb die Regierung auf, das Gesetzesprojekt zurückzuziehen.
Der Justizminister reagierte, indem er eine „Prüfung“ der Gesetzesvorlage ankündigte. Man werde alles aus der Gesetzesvorlage heraus nehmen, das gegen die Menschenrechte verstosse. Man sei des Weiteren dabei die Verwendung der elektronischen Fußfessel zu analysieren. Auch stellte er Änderungen bei der Betreuung der Ex-Häftlinge in Aussicht. Wenn bei der Therapie festgestellt wird, dass der Patient ein hohes Rückfallrisiko zeige, könne er aber wieder inhaftiert werden, so der Minister am Mittwoch im Parlament.
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