Frist für Erdogan

Frist für Erdogan
(AFP/Britta Pedersen, Sebastian Casta?eda)

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Jan Böhmermann will einstweilige Verfügung nicht akzeptieren

Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen.

Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte sein Anwalt Christian Schertz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er hält die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg für „eklatant falsch“. Er will Erdogan nun eine Frist setzen lassen – und den türkischen Präsidenten unter Druck.

Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht

Schertz will dem türkischen Präsidenten über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse Erdogan dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Böhmermann darf nach der Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag die „schmähenden und ehrverletzenden Passagen“ seines Gedichts über den türkischen Präsidenten nicht mehr wiedergeben. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.