/ Freizügigkeit ein Grundprinzip in der EU
Die EU-Regierungen sollten streng dafür sorgen, „dass alle EU-Arbeitnehmer in Bezug auf Einstellung, Entlassung, Sozialleistungen und Steuervorteile gleich behandelt und nicht diskriminiert werden“, hieß es in einer Entschließung, die am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Die Volksvertreter wandten sich strikt gegen Forderungen, die Freizügigkeit von EU-Bürgern einzuschränken. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso bezeichnete die Freiheit, sich innerhalb der EU niederzulassen und eine Arbeit aufzunehmen, als „unverzichtbaren Bestandteil des europäischen Bürgerrechts“. Er nannte dieses Prinzip „einen Zivilisationsfortschritt, eine echte Errungenschaft von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“.
Seit dem 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Bulgaren und Rumänen. In einigen Ländern warnen rechte Parteien vor einer verstärkten „Armutszuwanderung“ von Migranten, die nach ihrer Überzeugung vor allem Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen.
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