/ Freispruch für Pfarrer

Bei einer viertägigen Pilgerfahrt nach Taizé soll es im Jahr 2008 zum mehrfachen Missbrauch durch den Pfarrer Emile A. an einem seiner damals knapp 14-jährigen Schutzbefohlenen gekommen sein, für den er sich vor der Kriminalkammer verantworten musste.
Der beschuldigte Pfarrer vom Belair war zwar geständig, versuchte jedoch mit einer ihm blind ergebenen Anhängerschaft, unter ihnen Kolléisch-Direktor Emile Haag und Ex-Generalvikar Mathias Schiltz als Entlastungszeugen, dem Opfer die Initiativschuld zuzuschieben.
Machtposition ausgenutzt?
Für den Nebenkläger, der rein symbolisch 15.000 Euro Schadenersatz forderte, habe der Beschuldigte seine Machtposition brutal ausgenutzt. Für den Anwalt des Opfers war es eine schwere Vergewaltigung, da Penetration, kein Einverständnis und kriminelle Energie vorlagen.
Der Beschuldigte änderte sechsmal seine Version der Fakten, während das Opfer bei seiner ersten Schilderung blieb. Das Opfer war scheu, freundlich und gut erzogen. Es wagte erst Jahre später, sich seinem Bruder anzuvertrauen, der dann den Vater informierte.
Keine Zurückhaltung
Allein der Altersunterschied, der Priester war damals 52 Jahre alt, hätte eine moralische Zurückhaltung eines Seelsorgers gegenüber seines Schutzbefohlenen erfordert. Sogar sein Verteidiger versperrte sich nicht der Schwere des Vorwurfs.
Die öffentliche Anklägerin warf dem Beschuldigten außerdem vor, er habe das Opfer zum Täter machen wollen. Außerdem habe er sich nie bei ihm entschuldigt. Sie forderte denn auch sieben Jahre Haft und versperrte sich nicht einer teilweisen Bewährung.
Wohl auf seine Erklärung hin, er habe dem Jungen nichts getan, was dieser nicht wollte, wurde der Priester am Dienstag freigesprochen.
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