/ Freispruch für Gaston Vogel

(Tageblatt-Archiv)
Der ehemalige Chef des Geheimdienstes, Charel Hoffmann, fühlte sich in seiner Ehre verletzt. Es ging um Anschuldigungen durch Anwalt Gaston Vogel rund um den Bommeleeër-Prozess. Vogel hatte Hoffmann der Lüge bezichtigt. Der ehemalige Geheimdienstler reichte im Frühsommer Klage wegen Diffamierung und Verleumdung ein.
Am Montag wurde das Urteil gefällt: Freispruch für Gaston Vogel. Wie auch am Prozesstag am 8. Dezember, war am Montag Gaston Vogel nicht anwesend. Der Prozess musste bereits mehrmals verschoben werden. Die Anwältin von Charel Hoffmann hatte Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro gefordert.
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