Freispruch auf der ganzen Linie

Freispruch auf der ganzen Linie

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vor Gericht wurden am Donnerstag zwei „Pecherten“ freigesprochen. Sie sollen im Jahr 2013 eine falsche Zeugenbescheinigung ausgestellt haben.

Sowohl der 57-jährige Leiter des Dienstes „Agents municipaux“ der Gemeinde Luxemburg als auch sein 33-jähriger Sekretär wurden wegen Falschaussagen und falschen Zeugenbescheinigungen angeklagt. Im April 2013 war der „Pechert“ W. in Bonneweg unterwegs. Weil er Bauchschmerzen hatte, holte er sich ein Medikament aus der Apotheke, die aber nicht auf dem Dienstweg lag. Eigentlich hätte er dies melden müssen, weil er seinen „Arbeitsposten“ verlassen musste. Zudem hatte der Mann damals bei seinem Kollegen angegeben, er müsste noch zum Geldautomaten.

Dies tat er aber nicht. Zufälligerweise war sein Vorgesetzter, einer der beiden Angeklagten, auch in Bonneweg unterwegs und konnte beobachten, dass der Beamte nicht mehr auf dem vorgeschriebenen Rundgang war. Einige Tage später dann wurde vonseiten der Chefs ein Gutachten aufgestellt, welches besagte, dass W. nicht nur seinen Rundgang verlassen hatte, sondern sich ebenfalls noch zu einem Geldautomaten während der Arbeitszeit begab.

Das rote Buch

Ein Disziplinarverfahren wurde daraufhin eingeleitet. Allerdings behauptete W. anlässlich des Prozesses, dass sowohl sein Chef als auch der Sekretär Dokumente gefälscht und falsche Aussagen gegen ihn gemacht hätten. Die Beschuldigten vor den Richtern, dass W. im Büro angegeben hätte, am Geldautomaten Geld abgehoben zu haben. Kontoauszüge beweisen aber, dass W. an jenem Tag kein Geld abgehoben hat. Auch beim Datum, an dem die Berichte der beiden Angeklagten verfasst wurden, wurde laut dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geschummelt. Der zuständige Ermittler betonte, dass die Beamten im Dienst eigentlich jeden Vorfall melden müssen. Diese werden dann in ein sogenanntes rotes Buch eingetragen, so dass der Chef zu jeder Zeit weiß, wer sich wo aufhält.

W. erklärte vor den Richtern, dass er sich nur zur Apotheke begeben habe und nie zum Geldautomaten. „Einige Tage später bin ich meinem Chef begegnet, der mir erklärte, dass er ein Disziplinarverfahren gegen mich einleiten muss, weil ich meine vorgeschriebene Route verlassen hatte. Ich sagte ihm, dies würde stimmen, allerdings solle er die richtigen Fakten in dem Bericht angeben und keine Lügen verbreiten“, so W. im Prozess. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass die zwei Beschuldigten absichtlich die Dokumente gefälscht hätten, um W. eine auszuwischen. Er beantragte eine Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung. Beide Angeklagte wurden aber am Donnerstag freigesprochen.