/ Frauen auf den Barrikaden

Frauenorganisationen laufen gegen die geplante Reform des Schwangerschaftsabbruchgesetzes Sturm. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass neben der normalen Konsultation bei einem Arzt eine weitere psychosoziale Beratung bei einer vom Staat anerkannten Organisation eingeholt werden muss. Dort sollen der Frau Hilfsangebote vermittelt und Alternativen zu einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch aufgezeigt werden.
Die Frauenrechtsorganisationen kritisieren diese Regelung. Vor allem nerve sie aber der Mangel an Einsicht vonseiten der Regierung. Ein Jahr nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs lägen Gutachten vom Staatsrat, der Menschenrechtskommission und Stellungnahmen politischer Parteien vor, die sich deutlich für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, für eine Fristenlösung und gegen eine obligatorische zweite Beratung aussprechen. Warum wird der Text nicht abgeändert?
„Frauen sind mündige Menschen“
Die Frau müsse als mündiger Mensch über sich und ihren eigenen Körper selbst entscheiden können, betont das Kollektiv „Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“ (Wenn ich will – für die Selbstbestimmung der Frau) in ihren Mitteilungen. Wenn eine Frau eine Beratung in Anspruch nehmen will, könne sie das tun. Wenn diese Beratung jedoch obligatorisch wird, müsse man diese als Entmündigung der Frau ansehen. Die Kritiker der zweiten obligatorischen Beratung sehen darin eine „verkappte“ Fristenlösung. Denn durch diese, nicht freiwillige Beratung würde das Selbstbestimmungsrecht der Frau untergraben. Die Reform gehe in Richtung einer Fristenlösung, sagen indes die Befürworter der zweiten Beratung. Man lasse doch der Frau auch nach der zweiten, obligatorischen Beratung die Entscheidungsfreiheit, ob sie abtreiben wird oder nicht.
Anstatt die Frauen, die abtreiben wollen, als Straftäterinnen zu behandeln, täte man besser daran, die Aufklärungspolitik zu verbessern und mehr Verhütungsmaßnahmen zu ergreifen, fordert die Arbeitsgruppe. Und erinnert daran, dass 2010 eine Unterschriftensammlung gestartet wurde, bei der 3252 Personen mitgemacht haben. Im Vorfeld der Debatten und der Abstimmung über die Reform am Donnerstag im Parlament organisiert die Arbeitsgruppe um 13.30 Uhr eine Demonstration vor dem Parlament.
Abtreibung ist nicht immer strafbar
Der Schwangerschaftsabbruch ist derzeit nicht strafbar, wenn der Eingriff innerhalb der ersten 12 Wochen stattfindet (Frist) und zum Beispiel Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der schwangeren Frau oder des Ungeborenen besteht. Nicht strafbar ist die Abtreibung nach einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung.
Das Abtreibungsgesetz in Luxemburg war 1978 von der DP-LSAP-Koalition verabschiedet worden und galt als einer der größten gesellschaftspolitischen Errungenschaften der Thorn-Regierung. Jetzt soll es reformiert werden. Das Luxemburger Gesetz ist eines der strengsten in der ganzen EU.
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