Frank Van Den Bleeken darf sterben

Frank Van Den Bleeken darf sterben
(AFP)

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Nach 20 Jahren Haft darf ein Sexualstraftäter in Belgien jetzt wie von ihm selbst beantragt sterben.

Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte am Montag den Antrag des Häftlings auf Sterbehilfe endgültig. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen.

Weil er nach eigenen Angaben nicht ausreichend therapiert wurde, will er sterben. Van Den Bleeken hatte vor dem Antrag auf Sterbehilfe vergeblich versucht, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis verlegt zu werden.

Kritik

Frank Van Den Bleekens Fall könnte Signalwirkung haben. Laut der belgischen Ärztekommission für Sterbehilfe haben 15 Langzeit- Häftlinge ähnliche Anträge gestellt. Kritiker sprechen von einer „freiwilligen Todesstrafe“. Der Rektor der katholischen Universität Löwen, Rik Torfs, stellte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Frage: „Sicherungsverwahrung gleich indirekte Todesstrafe?“

In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe erlaubt – nicht nur für Todkranke, sondern auch für Menschen, die psychisch leiden.