Fragen um den Fragebogen

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LUXEMBURG – Schüler haben kürzlich im Rahmen der einheitlichen Prüfungen einen Fragebogen ausfüllen müssen. Sind die dort gesammelten persönlichen Daten sicher?

Die standardisierten Prüfungen informieren das Lehrpersonal und die Eltern über den Leistungsstand der Schüler und geben Aufschluss über ihre Kompetenzen in Mathematik sowie ihrer Lesekompetenz in Deutsch und in Französisch. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen zur Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler sowie über die Wahrnehmung des Schul- und Klassenklimas. Die Bewertung des sozialen und wirtschaftlichen Umfelds gebe wichtige Hinweise über etwaige Probleme, welche die Ursache für Lernschwierigkeiten sein können, erklärt Unterrichtsministerin Mady Delvaux in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser. Dieser wollte Einzelheiten über die Fragebögen erhalten.

Die Ministerin bestätigt dann auch, dass die Schüler des 3. Zyklus der Grundschule sowie die Schüler der 7e und 5e des klassischen Sekundarunterrichts sowie der 9e des technischen Sekundarunterrichts ein Formular erhalten haben. Die Fragen beschäftigten sich auch mit dem Beruf der Eltern und der technischen Ausrüstung des Haushalts (Fernseher, Radio, PC usw.). In der Grundschule wurde der Teil mit diesen persönlichen Fragen direkt an die Eltern der Kinder geschickt, so die Ministerin.

Man muss teilnehmen

Die Teilnahme an der Befragung war obligatorisch. Jedoch wurden Schüler nicht bestraft, wenn sie nicht auf alle Fragen antworteten, betont die Unterrichtsministerin. Man hätte den Teilnehmern auch klar gesagt, dass ihre Antworten nicht bewertet würden. Die nationale Datenschutzkommission sei des Weiteren über die Fragebögen informiert worden und hätte keine Einwände gehabt.

Die Bögen seien nicht mit dem Namen der Schüler versehen, sondern mit einer Identifikationsnummer. Jeder Lehrer erhalte im Rahmen der individuellen Begleitung seiner Schüler eine Liste mit diesen Nummern und die dazugehörigen Namen. Eine Kopie dieser Liste wird des Weiteren beim Unterrichtsministerium, das die Verwaltung aller Dossiers übernimmt, hinterlegt. Diese Dossiers sind lediglich mit der Idenfikationsnummer gekennzeichnet. Die statistischen Institute, etwa der Uni Luxembourg, erhalten die Dossiers mit der Identifikationsnummer ohne die dazu gehörenden Namen. Man hätte alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Man respektiere sämtliche Regeln, unterstreicht die Ministerin in ihrer Antwort. Es würden keine Informationen an dritte Personen weitergereicht.
Moralische Bedenken über diese Vorgehensweise hegt Mady Delvaux nicht. All dies geschehe schließlich zum Wohl der Kinder. Mady Delvaux will in den kommenden Wochen die Resultate der Befragungen an das Parlament weiterreichen.