Fortschritte in Belgien und Deutschland

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Der Antirassismus-Ausschuss des Europarates stellt Deutschland und Belgien gute Zensuren aus, was den Kampf gegen die Diskriminierung und den Rasismus betrifft. Es gibt aber noch Nachbesserungsbadarf.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat am Dienstag ihren Bericht über Belgien veröffentlicht. Allgemein werden dem Nachbarland Luxemburgs gute Noten erteilt, auch wenn die Akzeptanz des neuen Antidiskriminierungsgesetzes sich eher schwierig gestalte. Als Fortschritt wird der Vertrag angesehen, der zwischen der Zentralregierung und den regionalen Behörden ausgearbeitet wurde und der dem Zentrum gegen den Rassismus und für mehr Chancengleichheit mehr Rechte einräumt. Er soll schnellstens umgesetzt werden, fordert die ECRI.

Gut sei das Verhalten der Opfer: Es seien schon viele Klagen gegen Personen, Firmen und Vereinigungen eingegangen, die zum Hass oder zur Gewalt aufgerufen haben. Als positif wird ebenfalls auch der Aktionsplan angesehen, der den Schutz von Homosexuellen und Transsexuellen verbessern soll.

Bedauert wird jedoch, dass es kein unabhängiges Organ gibt, das Diskriminierungen aufgrund der Sprache behandelt. Auch sei die Gesetzgebung über die Diskriminierung noch nie einer Bewertung unterzogen worden, heißt es in den Bericht. Hier sieht das Organ akuten Handlungsbedarf. Auch gebe es keine zentrale Stelle, wo Informationen über Hassreden und rassistisch bedingte Gewalttaten gesammelt und verarbeitet werden. Die Lage in Belgien sei unklar, so die ECRI. Eines sei aber ersichtlich: Einige ethnische Gruppen sowie viele Moslems würden noch immer benachteiligt.

Und in Deutschland?

Auch die Lage in Deutschland wurde von der ECRI unter die Lupe genommen. Hier bemängelt der Ausschuss, dass es nicht genügend Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer gibt. Moniert wird auch die Diskriminierung der Kinder von Einwanderern in der Vorschule und im Gymnasium.

Als gut wird hingegen die Ausarbeitung eines nationalen Integrationsplans und die Schaffung von Antidiskriminierungs-Agenturen in einigen Bundesländern angesehen. Auch sei der gesetzliche Schutz der Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transsexuellen dank einiger Entscheidungen des deutschen Verfassungsgerichtes erheblich verbessert worden, lobt die ECRI.

Zu viele Opfer reichen keine Klage ein

Leider würden noch immer viele Diskriminierungsopfer keine Klage einreichen. Der nationalen Hilfsstelle für Diskriminierungsopfer fehle es an Mitteln, so die ECRI. Wie in Belgien wurden ebenfalls Mängel bei der statistischen Registrierung und der Weiterverfolgung der rassistischen Vorfälle festgestellt. Der Aktionsplan gegen die Diskriminierung sei seit 2008 nicht aktualisiert worden. Schließlich kritisiert der Ausschuss, dass der gesetzliche Vorstoß, die Sanktionen für rassistische Straftaten zu verschärfen gescheitert sei.

Die ECRI rät Deutschland das allgemeine Verbot der Diskriminierung, das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, endlich zu ratifizieren. Der Bericht über Luxemburg wird erst später vorgestellt, heißt es.

Die Einrichtung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz wurde von den Staats- und Regierungschefs des Europarats im Jahre 1993 beschlossen. 1994 nahm ECRI seine Arbeit auf. Alle Staaten des Europarats sind Mitglied von ECRI. Zentrale Aufgabe der Kommission ist es, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Europa zu bekämpfen. Hierfür erstellt ECRI vor allem Länderberichte und politische Empfehlungen. Der Ausschuss arbeitet auch eng mit Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Der letzte ECRI-Bericht über Luxemburg wurde 2012 erstellt.