Falscher Bombenalarm

Falscher Bombenalarm
(Police)

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LUXEMBURG - Am Dienstagmittag musste die Cité judiciaire wegen Bombenalarm geräumt werden. Kurz nach 16.00 Uhr wurde Richter Prosper Klein (Luxair-Prozess) ungeduldig. Der Alarm wurde um 16.40 aufgehoben.

Kurz vor der Wiederaufnahme des Luxair-Prozesses musste am Dienstagnachmittag das Gebäude des Verfassungsgericht und des Obersten Gerichtshofs sowie die Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft geräumt werden. Der Polizei war ein Bombenalarm gemeldet worden. Der Anrufer sagte, in einem der genannten Gebäude würde sich eine Bombe befinden. Um 14:20 Uhr klingelte das Telefon. Dem Anrufer zufolge würde der Sprengsatz um 16.00 Uhr hochgehen.

Die ganze Cité judiciaire wurde vorsorglich geräumt und das Gelände großräumig abgesperrt. 450 Personen mussten das Gebäude verlassen. Die Betroffenen wurden aufgerufen, sich an vier Sammelstellen zu versammeln.

Kurz nach 15.00 Uhr beschlossen die Sicherheitskräfte, das Sicherheitsperimeter zu erweitern. Ein Teil des Bd. Roosevelt wurde für den Straßenverkehr gesperrt. Geschlossen wurde auch des Hl.Geist-Tunnels und der Zugang zur öffentlichen Tiefgarage.
Während gut zwei Stunden wurde mit Spührhunden nach einer Bombe im Justizkomplex gesucht.

Dem Vorsitzenden Richter im Luxair-Prozess Prosper Klein dauerte die Operation jedoch zu lang. Er werde nun den Luxair-Prozess fortsetzen, sagte er kurz nach 16.00 Uhr. Er musste jedoch noch warten, bis das Bombenkommando die Gebäude wieder frei gab. Einer Meldung der Polizei zufolge sollten die Gebäulichkeiten der Cité judiciaire ab 16.45 Uhr erneut zugänglich sein. Erste Polizei- und Feuerwehreinheiten wurden gegen 16.30 Uhr wieder abgezogen. Um 16.40 Uhr wurde der Alarm dann aufgehoben.

Dem anonymen Anrufer winkt eine saftige Strafe, sollte er denn erwischt werden. Da der Bombenalarm das Funktionieren einer öffentlichen Institution störte, kann der Anrufer zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahre und zu einer Geldstrafe zwischen 300 und 3000 Euro verdonnert werden, so der Justizsprecher.