Zwischen 2005 und April 2007 soll der Angeklagte seine heute 18-jährige Tochter vergewaltigt haben. Der Mann wurde bereits wegen unsittlicher Berührungen an seiner Tochter zu einer Haftstrafe verurteilt.
Für die Verteidigerin des Angeklagten, Me Nikki Stoffel, ist es kein Zufall, dass die Tochter zu dem Zeitpunkt eine weitere Anzeige erstattete, als der Mann die „libération conditionnelle“ beantragte.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft unterstrich in ihrem Strafantrag, dass der Mann bereits wegen unsittlicher Berührungen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden sei. Was die Vergewaltigung angeht, erklärte die Substitutin, dass die Aussagen des Mädchens der Wahrheit entsprächen, und forderte 13 Jahre Haft. Das Gericht entschied, den Mann zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren zu verurteilen.
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