/ Von Alkohol und Drogen geprägt?

Laut der Anklageschrift soll am 20. November 2010 der 65 Jahre alte Raymond G. umgebracht worden sein. Acht Tage danach, am 28. November, wurde der Leichnam von einem Spaziergänger, der mit seinem Hund unterwegs war, in einem abgelegenen Waldstück in Haller gefunden. Eine grausame Entdeckung wie sich herausstellte. Der Mann war sehr stark entstellt. Grund dafür, sei laut der Gerichtsmedizinerin Wildfraß gewesen. Zudem war der Leichnam für die Jahreszeit sehr leicht bekleidet. Auch sollen seine Füße mit Frischhaltefolie eingewickelt gewesen sein. Um seinen Kopf war ein Multimediakabel gewickelt.
Auf der Anklagebank sitzen vier Beschuldigte: Giuseppina T. (43), ihr Sohn Eric T. (23), Sven R. (21) und Tom K. (19). Das Opfer und Giuseppina T. sollen zusammen in einer Wohnung gelebt haben. Raymond G. bezog eine Rente von rund 2.500 Euro. Giuseppina T. soll mit von dieser Rente gelebt haben. Am 20. November soll die Angeklagte dann ihren Sohn gefragt haben, Raymond G. eine Lektion zu erteilen. Zusammen mit Freunden, also mit den Angeklagten Sven R. und Tom K. habe Eric T. sich nach Haller begeben und das Opfer in der Wohnung zusammengeschlagen. In der Wohnung sollen des Weiteren zwei Minderjährige (11 bzw. 14 Jahre) dabei gewesen sein, die sich nicht vor der Kriminalkammer, sondern vor dem Jugendgericht verantworten müssen. Danach sollen die Beschuldigten den Mann mit in den Wald genommen und ihn hier stranguliert und zu Tode verprügelt haben. Das Motiv für diese regelrechte Hinrichtung ist bis dato nicht bekannt.
Psychiatrische Analyse
Am Donnerstag war es eine psychiatrische Gutachterin, die vor den Präsidenten der Kriminalkammer, Henri Becker trat. Die Expertin ging vorerst auf die Analyse von Sven R. ein. Dieser habe ihr gegenüber sehr widersprüchige Aussagen gemacht. „Zum einen will Sven R. sich nicht mehr erinnern und zum anderen schildert er die Handlungen in jeder Einzelheit“, so die Expertin. Auch habe der Angeklagte sich immer von seiner kalten und emotionslosen Seite gezeigt.
Was die Beschuldigte Giuseppina T. angeht, erklärte die Gutachterin, dass diese sehr kooperativ reagiert habe. Jedoch würde sie seit geraumer Zeit an einem Trauma leiden. Sie habe sich allerdings vor der Tat durch das Leben durchgeschlagen und ihr Leben im Griff gehabt. „Giuseppina T. hat sich mir gegenüber ausgedrückt wie ein Kind, ganz nach dem Motto: Der Alte hat mir wehgetan, also darf ich ihn auch verletzen“, so die Expertin. Sie habe „den Alten“ immer in Zusammenhang mit ihrem Vater gebracht, den sie sehr schlecht in Erinnerung hat. Giuseppina T. habe ebenfalls bei der Gutachterin angegeben, Raymond G. sollte leiden, aber nicht sterben. Sie würde sich nun auch starke Vorwürfe machen, dass sie bei der Tat nicht eingegriffen hatte. Zudem sei sie, so die Expertin, von Sven R. unter Druck gesetzt worden. Dieser habe Giuseppina T. gedroht er würde ihr was antun, wenn sie ihn bei der Polizei verraten würde.
Eine weitere psychiatrische Expertin beschrieb Sven R. als eine Person, die bereits in sehr jungem Alter Cannabis in großen Mengen konsumiert habe. Die Rede ging von 15-20 Gramm Cannabis am Tag. Der Angeklagte soll sich zum Tatzeitpunkt in einem Rausch befunden haben.
Entlastungszeuge?
Der Verteidiger von Tom K., der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, bat eine Therapeutin in den Zeugenstand. Diese habe Tom K untersucht und festgestellt, dass Tom K. unter Gruppenzwang agierte. Dies würde jedoch im Gegensatz zu den anderen Experten stehen. Tom K. habe zwar Angst gehabt, allerdings sei diese nicht stark genug gewesen und er habe am Ende aktiv an der Tat teilgenommen.
In den Zeugenstand trat eine Psychologin, die mit Tom K. zu tun hatte. Die Zeugin verstehe nicht, warum sich Tom K. zu solch einer Tat verleiten ließ. Für die Zeugin war es eine Kurzschlussreaktion von Seiten des 19-jährigen Angeklagten.
Am kommenden Montag wird der Prozess fortgesetzt.
(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)
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