Vier Jahre auf Bewährung

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DIEKIRCH - am Donnerstag erging am Tribunal in Diekirch das Urteil zum tödlichen Verkehrsunfall vom 5. Februar 2011 bei Ulflingen, bei dem ein 20-jähriger Autofahrer an der Unfallstelle verstarb.

Die 21-jährige Fahrerin des zweiten Wagens, die selbst schwer verletzt wurde, musste sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft auf Bewährung, ein Fahrverbot von vier Jahren mit teilweiser Bewährung und eine angemessene Geldstrafe gefordert.

Das Urteil: vier Jahre Führerscheinentzug auf Bewährung, 1.500 Euro Geldstrafe. Die „parties civiles“ erhalten 120.000 Euro an Schadensersatz.