Stadtgärtner schuld an Baumunglück

Stadtgärtner schuld an Baumunglück
(dpa)

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Im Berufungsprozess um ein tödliches Baumunglück in Trier ist ein 55 Jahre alter Gärtner der Stadt zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden.

Das Landgericht Trier befand den Mann der fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Körperverletzung am Dienstag zwar für schuldig. Es reduzierte jedoch die vor einem Jahr vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe von 4800 Euro erheblich. Der Gärtner sei für eine alte und marode Kastanie verantwortlich gewesen, die im November 2012 umstürzte und eine 70-jährige Fußgängerin erschlug, entschied das Landgericht.

„Wir sehen auch andere in der Pflicht“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff am Dienstag. Er verwies auf unzureichende Personalausstattung im Trierer Grünflächenamt und auf fehlende Aufsicht durch die Vorgesetzten. Dies ändere nichts an der strafrechtlichen Verantwortung des Gärtners, müsse aber beim Strafmaß berücksichtigt werden. Ein heute 60-Jähriger wurde bei dem Unglück schwer verletzt.