Schütze geht in Revision

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(dpa)

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Nach dem Urteil im Trierer Prozess um einen erschossenen Kleingärtner geht die Verteidigung des Angeklagten in Revision.

Das sagte Verteidiger Andreas Ammer am Freitag in Trier auf Anfrage. Das Landgericht Trier hatte einen 61-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seinen 68-jährigen Nachbarn in einer Trierer Kleingartenkolonie im Streit um Rasenmäherlärm erschossen hatte. Die beiden Männer lagen seit Jahren im Clinch.

Der tödliche Schuss im März fiel, als der 68-Jährige mit einer langen Holzlatte auf das Grundstück des 61-Jährigen kam und auf die Mäher einschlug. Die Verteidigung hatte argumentiert, der 61-Jährige habe sich bedroht gefühlt und aus Notwehr die Waffe geholt. Beim Zurückweichen sei er gestrauchelt, der Schuss habe sich versehentlich gelöst.

Nun solle geprüft werden, warum die Argumente für Notwehr und Fahrlässigkeit im Urteil nicht berücksichtigt worden seien, sagte Ammer. Er hatte in seinem Plädoyer tenormäßig auf einen minderschweren Totschlags-Fall plädiert und ein „angemessenes und mildes Urteil“ gefordert.