In Abwesenheit der Steinseler Gemeinde und des Familienministeriums, die im Vorfeld des öffentlichen Prozesses von der „Chambre de conseil“ als Verantwortliche ausgeklammert wurden, standen die Direktionsbeauftragte Emilie K., die beiden Erzieher Paul Z. und Jérôme M. sowie der Sicherheitsbeauftragte Jean-Marie W. und der Gemeindearbeiter Romain E. vor den Richtern.
Der Sicherheitsbeamte sowie die Direktionsbeauftragte waren in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, die beiden Erzieher Paul Z. und Jérôme M. erhielten zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5.000 Euro, der Gemeindearbeiter war freigesprochen worden
Keine Haftstrafen
Am Montag forderte Generalstaatsanwalt Robert Biever im Zweifelsfall eines direkt nachweisbaren Fehlers von Romain E. die Bestätigung dieses Freispruches aus erster Instanz. Was dann die vier Verurteilten anbelangt, so argumentierte er, dass es sich in dieser Affäre um allzu menschliche Fehler handelte und das Strafrecht nicht da und auch nicht imstande sei, um Unersetzbares, also den dramatischen Verlust eines unschuldigen Kindes, zu ersetzen. Im Gegensatz zur Substitutin in erster Instanz, und obwohl er deren hierarchischer Chef war, meinte Robert Biever, dass in diesem Fall, in dem die Beteiligten mitten in einem räumlichen Chaos und bei einer gewissen Konfusion bei den Betreibern völlig auf sich selbst gestellt waren, Haftstrafen nicht angemessen seien.
Ein salomonischer Robert Biever folgte denn auch dem in erster und zweiter Instanz vorgebrachten und sehr besonnenen Plädoyer der Anwältinnen des stark depressiven Erziehers Jérôme M. und bat das Gericht, laut Artikel 612, das Urteil (wie im Fall des Unfalltodes eines Kindes in einer belgischen Ferienkolonie) auf eine vom Gericht zu bestimmende Zeit auszusetzen.
Urteilspruch am 22. Juni.
De Maart

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