Mildernde Umstände gefordert

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DIEKIRCH – Im sogenannten Haller Mordprozess war es am Freitag an den Verteidigern der Angeklagten, die vor den Präsidenten der Kriminalkammer in Diekirch, Henri Becker, traten.

Sowohl Me Roby Schons der Rechtsanwalt von Sven R. auch als Me Claudia Monti, die Giuseppina T. vertritt, und Me Marc Lentz, der Eric T. verteidigt, gingen darauf ein, dass in diesem Fall alle Angeklagte sich permanent gegenseitig die Schuld zuweisen. Ebenfalls gingen die Rechtsanwälte auf die schweren psychischen Verfassungen ihrer Mandanten ein. Immer wieder war in den Plädoyers die Rede davon, dass sie dem Opfer eine Lektion erteilen wollten und ihn keineswegs umbringen wollten. Sie beantragten allesamt, den Vorwurf des Mordes fallenzulassen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. November 2010 das Opfer Raymond G. (65) in einer Wohnung in Haller brutal zusammengeschlagen und gefoltert zu haben. Außerdem sollen sie den Mann anschließend in ein abgelegenes Waldstück gebracht haben, wo sie ihn weiter gefoltert und stranguliert haben, bis der Mann an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Am kommenden Montag wird der Prozess mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.