Höhere Strafe für Zuhälter gefordert

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Nötigung und Menschenhandel werden einem Mann vorgeworfen, der in erster Instanz zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden war.

Vor der 16. Strafkammer am Tribunal Luxemburg war der aus Ungarn stammende Pal K. wegen Zuhälterei, Freiheitsentzug, Menschenhandel und schwerer Körperverletzung gegenüber mehreren Frauen in erster Instanz zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden.

Neben der Zuhälterei war auch Menschenhandel zurückbehalten worden. Vorwürfe, die der für gleiche Vergehen in Frankreich vorbestrafte Angeklagte auch am Mittwoch von sich wies. Er sprach von einem Schutzgeld von 50 Euro pro Tag und Frau. Die Frage des Vorsitzenden Michel Reiffers, um welche Summen es sich handelte, wurde nur vage beantwortet.

Mitangeklagt war Anett S., die zu zwei Jahren Haft, wovon ein Jahr auf Bewährung, und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Sie bat das Gericht, sie als Mutter von vier Kindern statt zu einer Haftstrafe zu einer Zwangsarbeit im Interesse der Allgemeinheit zu verurteilen. Es ging dann darum, ob sie nun wie im Dossier angegeben in Ungarn oder im nahen Thionville wohne.

Fünf Jahre Haft

Nach den Plädoyers der Verteidiger, die an Güte und Weitsicht der Richter appellierten, las die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Mylène Regenwetter den Strafantrag vor. Sie folgte den bisherigen Ermittlungen, die den Beschuldigten u.a. mit dem Satz „Ich werde dir die Innereien aus dem Bauch treten“ schwer belasten. Auch habe ihm Anett S. in vollem Bewusstsein seines Charakters Frauen zugeführt.

Sie forderte für Pal K. wegen wiederholten Menschenhandels denn auch zwei Jahre zusätzlich zu den drei Jahren Haft und eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Für Anett S. forderte sie die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.

Das Urteil wird am 22. April ergehen.