„Tatsächlich gebe es letzlich keine Klarheit über die Wertentwicklung und die tatsächliche Ertragskraft des im Jahr 1992 nach Luxemburg geschafften Vermögens. In derartigen „Alt-Fällen“ würden die Luxemburger Behörden keine Auskünfte erteilen, „heißt es in der Urteilsbegründung der Richter. Die Angeklagten verweigerten selbst jegliche Angaben.
Der 71-jährige Metzgermeister und seine 67-jährige Frau sind nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.800 Euro verknackt worden, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Die Verteidigung hat wegen Verfahrens fehler Berufung angekündigt.
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