Im Jahr 2007 wurde ein Häftling im Schrassiger Gefängnis tot in seiner Zelle aufgefunden. Nach den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann keinen Selbstmord begangen hatte, sondern an einer Überdosis Methadon gestorben war.
Der Psychiater, der das Methadon verschrieben hatte, muss sich nun vor den Richtern der Strafkammer verantworten. Die Frage, die aufgeworfen wurde, ist: Welche Mengen an Methadon darf man einem Häftling verabreichen?
Bereits vor mehreren Monaten musste sich ein Arzt vor der Strafkammer verantworten. Auch er sollte eine Überdosis Methadon verschrieben haben. Am Donnerstag wird der Prozess vor der Strafkammer fortgesetzt.
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