/ Drei Jahre Haft

LUXEMBURG – Am Mittwoch fiel das Urteil im Prozess gegen den aus Ungarn stammenden Laszlo O., dem versuchter Totschlag bei einer Messerstecherei, die sich gegen drei Uhr morgens auf dem hauptstädtischen Bäderplatz ereignete, vorgeworfen wurde. Laut medizinischem Experten hatte der Angeklagte sein Opfer lebensgefährlich verletzt.
Die Tatwaffe: Ein Klappmesser
Die Tatwaffe, ein von Winzern gern benutztes Klappmesser der Marke Opinel, wurde erst zwei Tage später in einem Grünbeet im oberen Park am Eicherberg gefunden. Beim Beschuldigten wurden 1,3 Promille gemessen. Das Opfer behauptete, er habe mit drei Leuten gesprochen, als der Täter sie störte.
Dieser habe unverständliches Zeug über die ungarische Mafia geredet, was aber niemanden interessierte, und so habe er ihm ins Gesicht geschlagen. Er sei zu Boden gegangen, habe sich dann aufgerappelt und davongeschlichen. Das Opfer gab zu, ihm gefolgt zu sein, um ihn zur Rede zu stellen. Der Verteidiger von Laszlo O. nutzte dies, um dem Gericht klarzumachen, dass sein Mandant sich gegen sein späteres Opfer wehren musste und somit der Tatbestand des versuchten Totschlags nicht erfüllt sei. Dies sah Robert Welter als Vertreter der Staatsanwaltschaft anders und forderte zehn Jahre Haft. Gestern nun wurde Laszlo O. zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
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