Bestätigung beantragt

Bestätigung beantragt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vor den Berufungsrichtern der Kriminalkammer mussten sich am Montag sieben Angeklagte verantworten. Ihnen wird in erster Linie Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Die Tat geht auf die Nacht vom 21. zum 22. Januar des Jahres 2011 zurück. Drei Jugendliche, David T., Jair G. und Roy H., die auf einer Party massiv starken Alkohol konsumiert und Cannabis geraucht hatten, sollen damals eine 20-jährige Frau mehrmals vergewaltigt haben. Das Opfer sei zu dem Zeitpunkt so betrunken gewesen, dass es sich in einem „Alkoholkoma“ befand. Laut Anklageschrift sollen die vier weiteren Anwesenden, Delson G., Marcos D., Irène D. und Jennifer M., zugeschaut und nach der Vergewaltigung nicht um Hilfe gerufen haben. Ihnen wurde unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

In erster Instanz wurde Roy H. zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, davon sechs auf Bewährung, verurteilt. Jair G. und David T. wurden zu einer Haftstrafe von acht Jahren, davon fünf auf Bewährung, verurteilt. Die Richter verurteilten die Angeklagten Delson G. und Irene D. zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten mit integraler Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Marcos D. wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten und Jennifer M. zu 12 Monaten Haft verurteilt. Bei Letzteren wurden die Strafen auch integral zur Bewährung ausgesetzt.

Am Montag beantragte die Generalstaatsanwaltschaft für Roy H. Jair G., David T. und Marcos D. die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Bei Delson G. und Irene D. wurde eine Gefängnisstrafe auf Bewährung beantragt, und Jennifer M. soll laut der Generalstaatsanwaltschaft freigesprochen werden. Das Urteil wird am 26. Februar ergehen.