Angeklagter muss 9 Jahre hinter Gitter

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Im zweiten Prozess um den Missbrauchsfall in Fluterschen im Westerwald hat das Landgericht Koblenz den 61-jährigen Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass er einer der Männer ist, an die der bereits verurteilte Detlef S. über Jahre seine beiden Töchter für Sex verkaufte.

Die Richter folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte vor dem Landgericht Koblenz auf eine Bewährungsstrafe für den 61-Jährigen, dem unter anderem der mehrfache Kindesmissbrauch und in einem Fall Vergewaltigung vorgeworfen werden. Es geht um 53 Taten, einen Teil hat er eingeräumt. Er soll einer der Männer sein, an die der bereits verurteilte Detlef S. seine beiden Töchter zwischen 1995 und 2009 für Sex verkaufte.

Sex gegen Bezahlung?

Der Angeklagte hatte nur von einvernehmlichem Sex gegen Bezahlung gesprochen. Dazu sagte die Anwältin der Tochter und Nebenklägerin: „Keine 14-Jährige übt einvernehmlich Geschlechtsverkehr mit zwei fremden Männern im Beisein ihres Vaters aus.“ Die andere Nebenklage-Anwältin ergänzte, dem 61-Jährigen habe als zweifachem Vater das Alter der Opfer bewusst sein müssen. Nach der Anklage waren die Mädchen bei den ersten Übergriffen, die in diesem Prozess verhandelt werden, 12 und 14 Jahre alt. Die Anwältinnen forderten jeweils ein Schmerzensgeld von mindestens 10 000 Euro.

Es gehe um schwerste Sexualstraftaten über lange Jahre, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger versuchte hingegen, Widersprüche und Ungereimtheiten bei den Aussagen der jungen Frauen aufzuzeigen. Auch habe der Angeklagte keine „aktive Rolle“ gespielt, sondern der Vater sei mit den Töchtern zu ihm gekommen. Detlef S. ist unter anderem wegen Missbrauchs seiner Kinder zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.