Angehende Schwester vor Gericht

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BITBURG - Eine 19-jährige Schwesternschülerin musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Bitburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Sie muss 800 Euro Strafe zahlen.

Die junge Frau soll im Februar 2010 den Tod einer 90-jährigen Patientin verursacht haben, indem sie ein Sauerstoffgerät falsch herum einsteckte, heißt es in der Anklage. Statt Sauerstoff floss dann destilliertes Wasser in die Lunge der Patientin. Innerhalb kurzer Zeit sei die Frau erstickt.

Die 90-Jährige war nach einer Operation im Trierer Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen an das Gerät angeschlossen worden. Die lernende Krankenschwester soll die Apparatur mitsamt Atemluftbefeuchter um 180 Grad gedreht eingesteckt haben, nachdem diese sich aus der Wand gelöst hatte.

Das Gericht verurteilte die Schülerin zur Zahlung einer Geldstrafe von 800 Euro. Die junge Frau wird laut Medienberichhten möglicherweise in Berufung gehen. Sie hat immer beteuert, das Gerät nicht angefasst zu haben.